
Coronavirus: Informationen für Betriebe
Verlängerung des Lockdowns bis 28. März 2021, aber weitere Öffnungsschritte
Landtag beschließt 12. Bayerische InfektionsschutzmaßnahmenverordnungDer Bayerische Landtag hat eine neue 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 08.03.2021 in Kraft tritt. Die neue Verordnung verlängert den Lockdown bis 28.03.2021, enthält aber auch weitere Öffnungsschritte. Die verschiedene Öffnungsschritte und die Details dazu finden Sie unter "Betriebsöffnungen und Kontaktbeschränkungen". |
Beratungsangebot der Handwerkskammer
Alle wichtigen Informationen und Kontaktadressen dazu finden Sie unter www.hwk-oberfranken.de/ansprechpartner.
Darüber hinaus können Sie sich natürlich weiterhin an unsere Berater der Handwerkskammer wenden. Auch bei der Antragstellung zu Betriebshilfen etc. stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Bayern Handwerk International / Info zu Auslandsaufträgen und Grenzübertritten
Hinweise und Informationen zu den Auswirkungen der Grenzschließungen für den Warenverkehr, für Berufspendler oder wenn Sie z.B. Mitarbeiter/innen aus Tschechien beschäftigen, finden Sie auf
https://www.bh-international.de.
Aktuelle Situation in Tschechien - Infos für Grenzpendler
Tschechien ist als Virusvariantengebiet eingestuft. Für die Einreise nach Deutschland aus einem Virusvarianten-Gebiet gelten nach aktueller Rechtslage verschärfte Regeln, d.h. die Einreise ist nur zu systemrelevanten Betrieben und zur Ausübung von systemrelevanten Tätigkeiten möglich.
Achtung: Betroffene Handwerksbetriebe melden sich bitte bei ihrem zuständigen Landratsamt oder kreisfreien Stadt!
Alle wichtigen Informationen dazu und was Pendler beachten müssen, finden Sie auf den Seiten von Bayern Handwerk International.
Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Günter Wagner von Bayern Handwerk International (BHI), den Kontakt finden Sie hier:
Ansprechpartner
Günter Wagner
Außenwirtschaftsberater
Josephsplatz 8
90403 Nürnberg
Tel. +49 911 586856-13
g.wagner@bh-international.de