
Viele Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere UnternehmenBundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" für das Ausbildungsjahr 2021/2022
Die berufliche Ausbildung wird durch die Corona-Pandemie auch weiterhin erschwert. Die Bundesregierung hat daher das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" verlängert und auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 ausgeweitet. Damit sind zahlreiche Verbesserungen für Ausbildungsbetriebe verbunden.
Das Bundesprogramm umfasst folgende Maßnahmen
- Ausbildungsprämie plus
Die Ausbildungsprämie (plus) unterstützt Betriebe, die trotz der Corona-Krise die Anzahl ihrer Ausbildungsplätze halten oder sogar erhöhen. - Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit
Der Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Betriebe, die Kurzarbeit bei ihren Auszubildenden vermeiden. - Übernahmeprämie
Übernimmt Ihr Betrieb Auszubildende aus einem insolventen oder pandemiebeeinträchtigten Betrieb, können Sie eine zusätzliche Förderung erhalten. - Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen
Kleine Ausbildungsbetriebe mit bis zu 4 Beschäftigten können einen Zuschuss erhalten, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des zweiten Corona-Lockdowns ganz oder weitgehend einstellen mussten.
Hinweis
Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie bald auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
- Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung
Junge Menschen in der Ausbildung können von COVID-19-bedingten Ausbildungsunterbrechungen in ihrem Ausbildungsbetrieb betroffen sein. Auftrags- und Verbundausbildung wird daher durch eine Prämie gefördert. - Förderung von Prüfungsvorbereitungen
Ein besonders von der Pandemie betroffener Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden kann einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihm dadurch entstehen, dass er seinen Auszubildenden Prüfungsvorbereitungslehrgänge zur Verfügung stellt. Der Zuschuss beträgt 50 % der entstandenen Kosten, maximal 500 Euro.
Hinweis
Diese Förderungen können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
So funktioniert´s
- Voraussetzungen checken
Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. - Antrag stellen
Alle Formulare inklusive Ausfüllhilfen und FAQs finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. - Bestätigung bei der Handwerkskammer einholen (per E-Mail, Fax oder Post)
Bitte reichen Sie das von Ihnen vorausgefüllte Formular "Bescheinigung der zuständigen Stelle" per E-Mail, Fax oder Post bei uns ein.
katharina.knoll@hwk-oberfranken.de
Fax 0921 910 45 133
Handwerkskammer für Oberfranken
Lehrlingsrolle
Kerschensteinerstraße 7, 95448 Bayreuth
Ansprechpartner
Betriebe in Oberfranken West wenden sich an:
Dipl.-Sozialpäd. (FH) Christina Spickenreuther
Ausbildungsberaterin
Tel. 0951 91506-40
Fax 0951 91506-60
Beraterin passgenaue Besetzung
Tel. 0951 91506-22
Fax 0951 91506-60
Betriebe in Oberfranken Ost wenden sich an:
Leitung Ausbildungsberatung und Nachwuchsförderung
Tel. 09281 7263-244
Fax 09281 7263-249
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.