Coronavirus: Informationen für Handwerksbetriebe
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Corona: aktuelle AuflagenCoronavirus: Informationen für Handwerksbetriebe
Welche Beschränkungen gelten?
28. Februar 2023 - Bayerisches Kabinett hebt Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf
Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung vom 1. März 2023 aufzuheben.
Stand der Information
28. Februar 2023
(Änderungen zur Vorversion/Hinweise in orange)
Downloads
Aktualisierte bundesweite SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung gilt noch bis zum 7. April 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die bundesweite gültige Arbeitsschutzverordnung aktualisiert und verlängert. Darin wird insbesondere betont, dass die Basis der betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen die Gefährdungsbeurteilung darstellt. Dabei sind die bekannten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Mindestabstand, Lüften, Maskenpflicht (überall dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten) und Reduzierung der Personenkontakte sowie regelmäßige betriebliche Testangebote zu prüfen. Entsprechende Maßnahmen sind dann in einem Hygienekonzept festzulegen.
Details dazu finden Sie in den beigefügten Downloads sowie auf der Homepage des Ministeriums.
Wichtige Infomationen für Lehrgänge, Veranstaltungen und Besuche bei der HWK für Oberfranken (Stand: 20.11.2022)
Für alle Lehrgangsteilnehmer und Besucher der Handwerkskammer für Oberfranken gilt seit dem 20. November eine neue Information in Sachen Infektionsschutz. Detaillierte Infos finden Sie in der nebenstehenden Kundeninformation zum Download. Bitte befolgen Sie diese Regelungen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.