BekanntmachungenVollversammlung

Wahlperiode 2019/2024

HWK-Sitzungen

Der Vorstand der Handwerkskammer für Oberfranken hat am 26. Oktober auf der Grundlage des § 124 c Handwerksordnung folgendes beschlossen (Vorratsbeschluss):

  1. Die Sitzungen der einzelnen Organe werden weiterhin als Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Soweit es die Situation erfordert, können die Sitzungen auch hybrid oder als reine virtuelle Sitzung durchgeführt werden.
  2. Bei allen Veranstaltungsformen nach Nr. 1 haben die Mitglieder der Gremien die Möglichkeit der Teilnahme im Wege der elektronischen Kommunikation und über elektronische Abstimmungsverfahren Beschlüsse zu fassen.
  3. In allen Gremien können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren in Textform gefasst werden, ohne hierfür eine gesonderte Sitzung einzuberufen.

Info zur HWK-Vollversammlung - Umlaufverfahren