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Handwerkskammer-BeitragFragen und Antworten zur Erhöhung des Handwerkskammer-Beitrags

Oberfranken. Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Oberfranken hat in ihrer Sitzung am 25. November 2024 eine Erhöhung des Handwerkskammerbeitrags beschlossen. Diese ist notwendig, damit die HWK die Eigenmittel für die geplanten Investitionen in ihre Bildungszentren nachweisen kann. 

Wir fassen für Sie hier die wichtigsten Daten und Fakten rund um die Beitragserhöhung übersichtlich zusammen:



Die letzte Erhöhung des Beitrags fand 2010 statt. Damals wurde lediglich der Grundbetrag um 15 Euro erhöht.
Die Grundlage zur Berechnung des Zusatzbeitrags wurde zuletzt vor 20 Jahren angehoben (2004).

Die Handwerkskammer für Oberfranken hat ihre Beitragssätze 15 Jahre stabil gehalten, die letzte Erhöhung fand 2010 statt. Nun allerdings machen die geplanten Investitionen in die Bildungszentren der HWK eine Erhöhung unumgänglich.

Die geplanten Investitionen:

  • Neubau des Bildungszentrums Bamberg (Oberfranken-West)
  • Sanierung und ggf. Teilneubau des Bildungszentrums Coburg
  • Modernisierung des Bildungszentrums Bayreuth

Bereits abgeschlossen ist die Modernisierung und der Teilneubau des Bildungszentrums Hof. Dort wurden 16,83 Millionen Euro investiert, wovon die Handwerkskammer 3,15 Millionen Euro Eigenmittel aufgebracht hat.

Die durch die Erhöhung zusätzlich generierten Mittel werden ausschließlich, zu 100 Prozent, der für die Investitionen angelegte, zweckgebundenen Rücklage (kurz: Baurücklage) zugeführt. Dies hat die Vollversammlung auch entsprechend per Beschluss festgelegt.
Mehr noch: Festgeschrieben ist auch, dass in Jahren, in denen die Beitragseinnahmen der HWK unter 14 Millionen Euro bleiben, dennoch mindestens 14 Prozent der Beitragseinnahmen (ca. 2 Millionen Euro) der Baurücklage zugeführt werden.
Die Bildungsinfrastruktur der HWK stammt aus den 1970er bis 1980er Jahren, bis dato wurden vor allem Maßnahmen zum Bauunterhalt umgesetzt. Entsprechend sind sowohl die Räumlichkeiten als auch die Technik in die Jahre gekommen. Eine zeitgemäße, moderne Ausbildung und Qualifizierung ist daher in absehbarer Zeit nur noch bedingt möglich.


Die Investitionen im Überblick:
  • Neubau des Bildungszentrums Bamberg (Projekt Oberfranken-West):
    • Das Bildungszentrum Bamberg muss neu gebaut werden. Der aktuelle Kostenrahmen dafür beläuft sich auf voraussichtlich 78 Millionen Euro
    • Bund und Land fördern Investitionen in die Bildungsinfrastruktur des Handwerks aktuell mit maximal 75 Prozent
    • 25 Prozent der Kosten muss die Handwerkskammer selbst aufbringen. Dies macht nur für den Neubau des BZ Bamberg einen Eigenmittelbedarf von mindestens 19,5 Millionen Euro aus
    • Die notwendigen Eigenmittel beziehungsweise deren Finanzierung müssen bereits im Förderantrag nachgewiesen werden
    • Der Förderantrag für den Neubau des Bildungszentrums Bamberg wird Ende Februar 2025 gestellt
  • Modernisierung des Bildungszentrums Coburg
    • Die notwendige Modernisierung des Bildungszentrums Coburg wurde beim Bund angezeigt. Aktuell begutachtet ein vom Bund bestellter Gutachter das Bildungszentrum und das Vorhaben
    • Aktuell rechnet die Handwerkskammer mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich 25 Millionen Euro.
    • Bei gleichbleibender Förderkulisse (maximal 75 Prozent durch Bund und Land) beläuft sich der Eigenmittelanteil für die Modernisierung des BZ Coburg für die Handwerkskammer auf voraussichtlich 6,25 Millionen Euro
    • Die Umsetzung soll nach dem Neubau des Bildungszentrums Bamberg angegangen werden
  • Modernisierung des Bildungszentrums Bayreuth
    • Das Bildungszentrum Bayreuth ist der größte Standort der HWK, dort finden auch die meisten Meisterschulen der Handwerkskammer statt
    • Die Modernisierung des Bildungszentrums Bayreuth wird parallel zu den Vorhaben in Bamberg und Coburg geplant und in Etappen umgesetzt. Teilweise sind die Maßnahmen Voraussetzungen für die Investitionen an den anderen Standorten (beispielsweise Verlegung von Zusammenführung von Gewerken/Werkstätten)
    • Der Investitionsbedarf für die Modernisierung des Bildungszentrums Bayreuth wird momentan auf voraussichtlich 80 Millionen Euro geschätzt
    • Bei gleichbleibender Förderkulisse (maximal 75 Prozent durch Bund und Land) beläuft sich der Eigenmittelanteil für die Modernisierung des BZ Bayreuth für die Handwerkskammer auf voraussichtlich 20 Millionen Euro


Insgesamt summiert sich der Investitionsbedarf in die Bildungszentren der Handwerkskammer für Oberfranken auf voraussichtlich 183 Millionen Euro, der Eigenmittelanteil liegt dabei bei mindestens 45,75 Millionen Euro.

Dieser Betrag kann nicht aus den in den Jahren erwirtschafteten Überschüssen und der Rücklage finanziert werden.

Ja. Die Handwerkskammer ist ein wichtiger Partner der dualen Ausbildung und trägt mit dafür Sorge, dass die Auszubildenden betriebsübergreifend ein hohes fachliches Niveau erreichen. Zudem übernimmt sie mit ihren mehr als 20 Meisterschulen die Qualifizierung der dringend benötigten Fachkräfte des Handwerks.
Die Bildungszentren der HWK stammen aus den 1970er und 80er Jahren, bilden also nicht mehr den Stand der Technik ab. Daher ist die Modernisierung unausweichlich
Ja. Ausbildungsumfang, die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsmethoden haben sich in den vergangenen Jahren in den meisten Gewerken grundlegend verändert. Diesen Veränderungen muss die Handwerkskammer gerecht werden.
Zudem hat die Handwerkskammer lange sparsam gewirtschaftet und beständig nur das Grundmaß in die Bildungsinfrastruktur investiert. Da die Planungen für Modernisierungen in Bildungszentren wegen der vielfältigen und strengen Vorgaben sehr lange dauern (zwischen acht und zwölf Jahren) müssen diese dringend jetzt vorangetrieben werden.
Jede weitere Verzögerung verteuert die Maßnahmen. Entwickeln sich die Baukosten wie in den vergangenen Jahren, kostet jedes Jahr, das ins Land geht, bares Geld.
Und: Nach der Neuwahl und angesichts der Situation der Staatsfinanzen ist es völlig unklar, ob die Förderungen für die Berufliche Bildung in der aktuellen Form und Höhe erhalten bleiben. Noch ist für das Jahr 2025 kein Bundeshaushalt verabschiedet.
Ja. Der Gutachter des Bundes hat klar formuliert, dass die Fördermittelgeber (Bund und Land) Maßnahmen im Bestand, also eine Modernisierung des bestehenden BZ Bamberg, nicht fördern werden.
Jeden Euro, der in das bestehende Bildungszentrum an der Hertzstraße investiert werden würde, müsste die Handwerkskammer zu 100 Prozent selbst tragen.
Die geplanten Investitionen sichern die Qualität aller bei der Handwerkskammer durchgeführten Bildungsmaßnahmen.
Von modern ausgestatten Werkstätten und Schulungsräumen profitieren sowohl die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • an den Lehrgängen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU), für die zum Beispiel 2023 über 462.000 Teilnehmerstunden registriert wurden
  • als auch der Meisterschulen der HWK für Oberfranken, die pro Jahr im Durchschnitt von rund 430 Handwerksmeistern und -meisterinnen erfolgreich abgeschlossen werden.

Aber mehr noch: Auch moderne Schulungs- und Fortbildungsangebote sind nur möglich, wenn die Ausstattung der Werkstätten und das Raumangebot technologisch auf dem Stand der Technik ist.

Letztlich profitiert das gesamte oberfränkische Handwerk von modernen und zeitgemäßen Bildungsstätten: durch gut ausgebildete  Fachkräfte, ein verbessertes Image, eine positivere Wahrnehmung des Handwerks und seiner sehr guten Karrierechancen und vielfältigen Bildungswege.

Die Handwerkskammer und der Vorstand der Handwerkskammer haben verschiedene Alternativen geprüft und durchgerechnet. Es hat sich aber gezeigt, dass alle möglichen Varianten - zum Beispiel eine Verschiebung des Neubaus in Bamberg, ein Bau in Phasen oder sogar das Streichen des Neubauplanes - im Endergebnis deutlich teurer wären und die Handwerkskammer noch mehr Eigenmittel aufbringen müsste.
Die große Mehrheit der Vollversammlung (gegen sechs Stimmen) hat die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung nicht nur mitgetragen, sondern das Niveau der Erhöhung weiter angehoben (hier gelangen Sie zu dem Bericht über die Vollversammlung).
Hintergrund sind zum einen die Summen, die für die Investitionen benötigt werden, aber auch der Umstand, dass die HWK ihre Beitragssätze seit 2010 stabil gehalten hat. Die Preissteigerungsrate für diesen Zeitraum liegt bei deutlich mehr als 30 Prozent.
Die für 2025 geltenden Beitragssätze:
  • Der einheitliche Grundbeitrag beträgt 210 EUR
  • Der Zusatzbeitrag berechnet sich aus dem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Jahres 2022 (Bezugsjahr). Er beträgt
    • bei einem Gewerbeertrag/Gewinn* bis 67.000 EUR 1,95 %
    • vom 67.000 EUR übersteigenden Gewerbeertrag/Gewinn* bis 261.000 EUR 1,26 %
    • vom 261.000,00 EUR übersteigenden Gewerbeertrag/Gewinn* bis 495.000 EUR 1,01 %
    • vom 495.000 EUR übersteigenden Gewerbeertrag/Gewinn* 0,74 %
  • Für juristische Personen wird zum jeweiligen Gesamtbeitrag ein Zuschlag von 507 EUR erhoben.

* bei der Berechnung wird vom Gewerbeertrag/Gewinn ein Freibetrag von 5.200 EUR aus dem Handwerksanteil abgezogen (mit Ausnahme der juristischen Personen)

Neben dem Grundbetrag wird ein Zusatzbeitrag erhoben (siehe Punkt "Wie sind die neuen Beitragssätze?".
Grundlage für die Berechnung des Zusatzbeitrages ist der Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz, wenn ein einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag für das Bezugsjahr festgesetzt worden ist, andernfalls der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bezugsjahr.
Der Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn wird der Handwerkskammer von den Finanzbehörden übermittelt. Das Bezugsjahr liegt immer drei Jahre zurück.
Die Handwerkskammer für Oberfranken verfolgt grundsätzlich das Ziel, Herausforderungen bei der Zahlung der Beitragsrechnung gemeinsam mit den Betrieben zu lösen.
Eine Stundung oder Ratenzahlung ist möglich, wenn die sofortige Zahlung für den Betriebsinhaber mit einer erheblichen Härte verbunden ist. Sollte das der Fall sein, kann eine Stundung oder Ratenzahlung beantragt werden.
 

Oberfranken, Februar 2025



 

Ansprechpersonen

Auf Ihrem Beitragsbescheid 2025 finden Sie die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners oder Ihrer Ansprechpartnerin.



 

Weitere Informationen

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung durch die Handwerkskammer für Oberfranken:
www.hwk-oberfranken.de/rechtsgrundlagen