Schulungen der HWK für Prüferinnen und Prüfer

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Ulrich Schmitt
Stephan Herbert Fuchs
Ulrich Schmitt

Mehr als 430 Teilnehmer in Bayreuth, Hof, Coburg und BambergSchulungen der HWK für Prüferinnen und Prüfer

Im oberfränkischen Handwerk gibt es mehr als 1500 Handwerkerinnen und Handwerker, die sich ehrenamtlich als Prüferin oder Prüfer engagieren und mit ihrem Einsatz dafür sorgen, dass Gesellen- und Meisterprüfungen vor Ort abgehalten werden können. Um sie zu unterstützen, hat die HWK für Oberfranken jetzt ein Schulungsprogramm gestartet. „Das Prüfungswesen ist ein Kernpunkt der handwerklichen Selbstverwaltung und damit eine unserer wichtigsten Aufgaben“, erklärte Dr. Bernd Sauer, Geschäftsführer der HWK für Oberfranken, die Beweggründe für die Initiative der Kammer. „Entsprechend hat es für uns Priorität, unseren Prüferinnen und Prüfern dabei behilflich zu sein, die ständig steigenden Anforderungen an die Prüfertätigkeit bewältigen zu können.“

 105 Gesellenprüfungs- und 20 Meisterprüfungsausschüsse in Oberfranken

Denn die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen – eine hoheitliche Aufgabe – ist sehr komplex und muss rechtlich hieb- und stichfest sein. „Wir beobachten, dass immer mehr Prüfungen über den Rechtsweg angefochten werden“, sagte der Präsident der HWK für Oberfranken, Thomas Zimmer, der bei der Prüfer-Schulung in Bayreuth – der Auftakt zu einer Serie von vier weiteren Terminen mit insgesamt mehr als 430 Teilnehmern – die Begrüßung übernahm. Gerade daher sei es enorm wichtig, immer wieder Updates zu den Vorgaben anzubieten. „Immerhin gibt es im oberfränkischen Handwerk alleine 105 Gesellenprüfungs- und 20 Meisterprüfungsausschüsse. Im Jahr 2017 haben bei uns 1600 Auszubildende ihre Abschlussprüfung und über 400 Meisterschüler ihre Meisterprüfung abgelegt.“ Zahlen, die belegten, wie wichtig ein funktionierendes Prüfungswesen für das oberfränkische Handwerk ist.

Immer mehr Rechtsstreitigkeiten

Wie wichtig es ist, bei den Bestimmungen rund um die Prüfungen auf dem Laufenden zu bleiben, machten die Referenten der Schulung „Update Prüferschulung“ deutlich. „Die Zahl derer, die nicht bestehen, geht seit etwa zehn Jahren kontinuierlich nach oben“, sagte etwa Ulrich Schmitt, der bei der Handwerkskammer für Oberfranken unter anderem Referent für das Gesellenprüfungswesen ist. „Gleichzeitig steigt auch die Zahl der negativen Ergebnisse, die angezweifelt werden und häufig auch erst vor Gericht entschieden werden.“ Schmitt erläuterte zusammen mit Michael Hoffmann, Dozent, Prüfer und Lehrgangsleiter für die Meisterschulen an der HWK für Oberfranken, bei den fünf Veranstaltungen in Bayreuth, Hof, Bamberg und Coburg die  rechtlichen Grundlagen und Verhaltensregeln für Gesellen- und Meisterprüfungen.

Fallen lauern bei der Durchführung von Prüfungen überall: Was passiert, wenn der Prüfer einen Unfall hat? Was tun, wenn während der Prüfung ein Handy klingelt? Welche Kleidung sollten Prüfer und Prüflinge tragen? Ist die Temperatur während der Prüfung annehmbar? Auf all diese und auf viele andere Fragen hatten die beiden Referenten Antworten parat. Die wichtigste Botschaft an die Prüferinnen und Prüfer lautete aber: „Sie müssen alles, was passiert, exakt dokumentieren.“ Nur dann könne im Streitfall abgewogen werden, ob die Begebenheiten den Prüfling beeinflusst haben könnten.

Was bedeutet aktive Ausbildungszeit?

Die rechtlichen Grundlagen zur Gesellenprüfung stellte Ulrich Schmitt vor. „Voraussetzung für die Zulassung ist eine zurückgelegte aktive Ausbildungszeit. Aktiv bedeutet hierbei zum Beispiel“, so Schmitt, „dass der Prüfling nicht die Hälfte der Zeit krank gewesen sein sollte.“ Als weitere Voraussetzungen nannte er die Teilnahme an der Zwischenprüfung, das Führen eines Ausbildungsnachweises und den Eintrag in der Lehrlingsrolle. Vorgaben gibt es für eine vorzeitige Zulassung (überdurchschnittliche Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern) oder etwa bei Externenprüfungen. „Sie sind möglich. Der Betreffende muss aber das Eineinhalbfache der Lehrzeit im Beruf tätig sein.“ Dabei gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen Ausbildungsberuf. „Allerdings muss immer eine vollwertige Gesellenprüfung abgelegt werden.“ Schmitt machte gleichsam deutlich, wie bedeutsam das Ehrenamt des Prüfers ist. „Prüfer sind nicht als Privatleute tätig, sondern hoheitlich im Auftrag des Staates.“

Beispiele aus dem Prüfungsalltag

Einige Beispiele aus den Antworten der beiden Referenten: Hat ein Prüfer auf dem Weg zur Prüfung einen Unfall, kann diese nicht durchgeführt werden, weil der Ausschuss dann nicht vollständig ist. „Das wäre ein schwerwiegender Mangel“, so Hoffmann. Er riet in diesem Fall, unverzüglich den Sachbearbeiter der Kammer zu informieren, der sich schnellstens um Ersatz bemühen werde. Nicht so schlimm ist dagegen der Klassiker des klingelnden Handys. Wichtig sei es, mit Bedacht zu reagieren und das Handy einfach ausschalten zu lassen, so Hoffmann. Der Vorfall sollte aber ins Protokoll aufgenommen werden. Folgenschwerer seien andere Störungen wie plötzlich auftretender Baulärm. „Der Prüfling müsste dies sofort beanstanden und dieser Hinweis muss wiederum genau dokumentiert werden.“ Einen automatischen Abbruch der Prüfung ziehe dies allerdings nicht nach sich.

Eine Kleiderordnung gibt es dagegen weder für die Prüfungsausschussmitglieder noch für Prüflinge. Prüferinnen und Prüfer sollten allerdings immer einen Tick schicker gekleidet sein, nicht in ihrer normalen Arbeitskleidung kommen. „Über die Kleidung zollen wir dem Gegenüber schließlich auch Respekt“, gab Hoffmann zu bedenken. „Also besser nicht in kurzen Hosen“.

Doch nicht nur das Geschehen während der Prüfung ist von Bedeutung. Auch bei der Belehrung vorab gelte es Regeln zu beachten. Etwa zu der Nutzung von Arbeits- und Hilfsmitteln, über Folgen eines Rücktritts oder über Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße. „Fühlen sie sich fit und gesund?“, sollte eine obligatorische Frage sein. Ebenso wie die Frage, ob der Prüfungsausschuss akzeptiert werde. Referent Hoffmann: „Eine Befangenheit könnte schon ein Verfahrensfehler sein.“ Denkbar wäre beispielsweise, dass ein Nachbar, mit dem der Prüfling im Clinch liegt, plötzlich als Prüfer auftaucht.

Michael Hoffmann
Stephan Herbert Fuchs
Michael Hoffmann