Ab sofort: Anträge auf Ausbildungsprämie möglich!

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Bundesarbeits- und Bundesbildungsministerium haben Erste Förderrichtlinie veröffentlicht - Voraussetzung: Betriebe müssen Einschränkungen durch die Corona-Krise habenAb sofort: Anträge auf Ausbildungsprämie möglich!

Oberfranken/Berlin, 3. August 2020. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben nun die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" veröffentlicht. Diese präzisiert die Antragskonditionen und das Antragsverfahren für die bis zu 500 Millionen Euro umfassende Corona-Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen. Außerdem stehen nun die entsprechenden Formulare bereit, so dass eine Antragsstellung für das Bundesprogramm  ab sofort möglich ist. Details dazu finden Sie auf der Seite www.hwk-oberfranken.de/corona-hilfen, über die auch die Anträge und Bescheinigungen heruntergeladen werden können. Auf der Seite finden Sie auch die Kontaktdaten der HWK-Ausbildungsexperten, die bei Bedarf bei der Antragstellung behilflich sein können.

Ende Juni hatte die Bundesregierung die Eckpunkte des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" beschlossen, mit dessen Hilfe kleine und mittlere Betriebe, die ihre Ausbildungsbereitschaft trotz der Einschränkungen durch die Corona-Krise aufrecht erhalten oder sogar ausbauen, unterstützt werden sollen. Das Handwerk begrüßte die Unterstützung und die damit verbundene Wertschätzung der dualen Ausbildung für die Wirtschaft, kritisierte aber schon damals, dass viele Betriebe durch die Kriterien wohl von der Förderung ausgeschlossen bleiben. So ist beispielsweise Voraussetzung, dass in der ersten Jahreshälfte mindestens ein Monat Kurzarbeit durchgeführt wurde oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten eingebrochen ist. "Wir befürchten daher, dass viele Betriebe diese Förderung nicht bekommen können", so HWK-Präsident Thomas Zimmer in einer Stellungnahme. Zudem kritisiert der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH), dessen Vizepräsident Thomas Zimmer ist, den bürokratischen Aufwand und die möglicherweise nicht hinreichende Zielgenauigkeit des Programms. Der ZDH hatte sich zuvor zudem gemeinsam mit dem DIHK um ein schlankeres und stärker digital gestütztes Antragsverfahren bemüht.

Eckpunkte des Programms

Prinzipiell förderfähig sind Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten, praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Als Förderinstrumente haben die Ministerien eine Ausbildungsprämie, eine Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung, eine Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung sowie eine Förderung zur Sicherung der Weiterführung von Ausbildungsverhältnissen bei pandemiebedingter Insolvenz eines ausbildenden KMU (Übernahmeprämie) eingerichtet.

Zweite Förderrichtlinie soll folgen

Für die ebenfalls im Eckpunktepapier vereinbarte Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung soll es eine eigene, zweite Förderrichtlinie geben, die allerdings noch nicht veröffentlicht ist.

Oberfranken/Berlin, 3. August 2020



 Ansprechpartner

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Sie bei einer Antragstellung unterstützen können, finden Sie auf der Seite www.hwk-oberfranken.de/corona-hilfen.



 Weitere Informationen

Das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern wird über die Bundesagentur für Arbeit abgewickelt. Diese hat alle relevanten Informationen auf einer eigenen Webseite zusammengefasst.