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Eintragung notwendig, aber kostenfreiAchtung vor E-Mails der Organisation Transparenzregister e.V.!

Dubiose E-Mails zur Eintragung ins Transparenzregister

Derzeit erhalten viele Handwerksbetriebe eine E-Mail von einem „Organisation Transparenzregister e.V. i. G.“, der vor drohenden Bußgeldern warnt, dabei aber eine eigene Dienstleistung verkaufen will. Bei flüchtigem Lesen der E-Mail kann der Eindruck erweckt werden, dass Betriebe sich kostenpflichtig über diesen Verein im Transparenzregister eintragen lassen müssten. Das ist nicht der Fall!

Hintergrund

Um Geldwäsche zu bekämpfen hat die EU alle europäischen Länder verpflichtet, ein sog. Transparenzregister einzurichten. In Deutschland wurde das Transparenzregister Ende 2017 errichtet ( www.transparenzregister.de ). Alle juristischen Personen des Privatrechts (UG, GmbH, AG, e.V.) und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG) müssen ihre sog. wirtschaftlich Berechtigten, also ihre Gesellschafter, dem Register melden.

Eine Meldung kann dann unterbleiben, wenn sich die wirtschaftlich Berechtigten aus dem Handelsregister ergeben. Das heißt: Gesellschafter oder Geschäftsführer von im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften müssen nichts veranlassen, wenn sie beim Handelsregister eine digitale Liste der Gesellschafter eingereicht und aktuell gehalten haben. Leider haben viele Handelsregister die vor 2007 eingereichten Gesellschafterlisten nicht digitalisiert, sodass die Handelsregister diese Daten auch nicht an das Transparenzregister weiterleiten können. Somit müssen nun diejenigen Gesellschaften, die ihre Gesellschafterliste nicht aktuell gehalten haben oder schon vor 2007 beim Handelsregister eingereicht haben, die Gesellschafter beim Transparenzregister melden. Auch Kommanditgesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister melden, da sich aus dem Handelsregister die Kapitalbeteiligung der einzelnen Gesellschafter nicht ergibt.

Die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister ist kostenfrei. Jedoch verlangt der mit der Führung des Transparenzregisters beauftragte Bundesanzeiger Verlag von allen im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften 2,50 Euro im Jahr.

Was sollten Sie tun?

Die HWK empfiehlt, wenn Ihr Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, sich unter www.transparenzregister.de kostenfrei zu registrieren und zu überprüfen, ob alle notwendigen Daten eingetragen sind.

Das Bundesverwaltungsamt macht nun darauf aufmerksam, dass von zahlreichen Gesellschaften immer noch keine vollständigen Gesellschafterlisten vorliegen. Da das Unterlassen der Meldung mit einer Geldbuße belegt ist, drohen Bußgeldbescheide. Nähere Informationen zum Transparenzregister erteilt das Bundesverwaltungsamt unter der kostenfreien Servicenummer 0 800 - 1234337.

Ansprechpartner

Assessor Thomas Rudrof

Hauptabteilungsleiter

Tel. 0921 910-155

Fax 0921 910-45155

thomas.rudrof--at--hwk-oberfranken.de

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