
Künstliche IntelligenzDer Artificial Intelligence Act (AI Act) der Europäischen Union
Was ist der Artificial Intelligence Act (AI Act)?
Der Artificial Intelligence Act (AI Act) ist das erste Regelwerk zum Einsatz und der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI). Es ist EU-weit gültig und soll Risiken im Umgang und der Anwendung von KI minimieren. Er erklärt unter anderem, was eine KI ist und beschreibt, welche Systeme unbedenklich sind und welche nicht verwendet werden sollten. Er ist auch für Handwerksbetriebe relevant, die KI einsetzen.
Die Umsetzung der Verordnung erfolgt im Zeitraum vom Juli 2024 bis ins Jahr 2030.
Da der AI Act sehr umfassend und komplex ist, bieten wir einen Überblick über den aktuellen Stand des Regelwerks für Handwerksbetriebe sowie die Beratungsstrukturen von Kammern und Verbänden.
Ist der AI Act für meinen Handwerksbetrieb relevant?
Nicht alle Bestimmungen sind für jeden Betrieb relevant. Wenn ein Betrieb KI lediglich einsetzt und anwendet, gibt es weniger Pflichten als etwa für Anbieter von KI-Systemen. Oft hängt es vom Einzelfall ab, ob ein KI-System im Handwerksbetrieb unter den AI Act fällt.
Da bislang noch keine deutsche Umsetzungsbehörde benannt wurde, sind einige rechtliche Fragen noch offen. Das gilt auch für mögliche "Best Practices".
Wie ist der aktuelle Stand (August 2025)?
Der AI Act ist am 1. August 2025 in Kraft getreten. Die Anforderungen des Gesetzes werden jetzt schrittweise umgesetzt.
Seit dem 2. Februar 2025 sind nach Artikel 5, Absatz 1 bestimmte KI-Anwendungen verboten:
- Systeme zur Gesichtserfassung, die ungezielt Daten erfassen (z.B. das willkürliche Speichern von Verdächtigen)
- Manipulative KI, die Menschen zu Handlungen drängen soll, die sie sonst nicht ausführen würden
Solche Anforderungen spielen für Handwerksbetriebe in der Regel kaum eine Rolle.
Allerdings definiert der AI Act klare Anforderungen zum Thema KI-Kompetenz, die für Handwerksbetriebe sehr wichtig sind.
Seit dem 2. August 2025 sollen die EU-Mitgliedsstaaten zuständige Behörden für die Umsetzung der KI-Verordnung benennen. In Deutschland ist dies bislang (Stand 15.08.2025) noch nicht geschehen.
Neu in Kraft getreten sind außerdem Vorgaben für „Allgemeine KI-Modelle“. Diese Vorgaben betreffen vor allem KI-Anbieter, die KI-Modelle und KI-Systeme für den Markt entwickeln (KI-Verhaltenskodex für allgemeine Zwecke) – im Handwerk also eher selten. Wer dennoch intensiver mit KI arbeitet und unsicher ist, kann sich an die Beauftragten für Innovation und Technologie der Handwerkskammern, Innungen oder Verbände wenden.
KI-Kompetenz und Schulungspflichten
Artikel 4 des AI Acts regelt, dass Anbieter von KI-Systemen sicherstellen müssen, dass ihr eigenes Personal über ausreichend KI-Kompetenz verfügt. Konkret umfasst dies ihr technisches Wissen, ihre Erfahrung und fortlaufende Aus- und Weiterbildungen. Außerdem müssen diese ein Bewusstsein und Verständnis davon haben, in welchem Kontext die KI eingesetzt wird und welche Personengruppen vom Einsatz der KI betroffen sind.
Aus Sicht des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk (MDZH), das an der HWK für Oberfranken das Schaufenster Bayreuth hat, ergeben sich daraus aktuell zwei relevante Anwendungsfälle für das Handwerk:
Fall 1: Einsatz einer zugekauften KI
Hier wird der Anbieter des KI-Systems in der Regel eine umfangreiche Produktschulung abhalten. Diese sollte vom Handwerksbetrieb in jedem Fall wahrgenommen werden.
Fall 2: Nutzung freier KI-Systeme im Internet wie ChatGPT, Gemini, usw.
Betriebe sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, auch über ausreichende KI-Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit KI verfügen und dass eine angemessene Dokumentation gewährleistet ist.
- Nach aktuellem Stand sind hierbei Weiterbildungsangebote wie etwa Webinare zu ChatGPT oder ähnliche von Kammern, Verbänden, Wirtschaftsförderungen und Mittelstand-Digital Zentren ausreichend. Diese Schulungen und Maßnahmen müssen dabei jeweils zum konkreten Einsatzbereich der KI passen.
- Da künftig möglicherweise Nachweise über Schulungen erforderlich sein werden, ist es ratsam, sich Teilnahmebescheinigungen ausstellen zu lassen und diese sorgsam aufzubewahren.
- Außerdem ist eine sorgfältige Dokumentation zum Aufbau von "KI-Kompetenz" unabdingbar. Laut Bundesnetzagentur umfasst dies konkret eine "Übersicht über absolvierte Maßnahmen, einschließlich der behandelten Inhalte und Teilnehmenden" (Hinweispapier KI-Kompetenzen).
- Zudem zu beachten sind Transparenz- und Dokumentationspflichten. Diese richten sich nach der Risikostufe der genutzten KI-Anwendung. KI-Anwendungen mit minimalem Risiko – wie etwa Spamfilter – sind ohne zusätzliche Pflichten zulässig. Bei begrenzten Risiken wie z.B. Chatbots, KI zur Erstellung von Text-, Bild- oder Audioinhalten oder Empfehlungen, gelten zusätzlich Transparenzpflichten. Das bedeutet: Nutzer sollten wissen, dass sie mit einer KI interagieren. Ein kurzer Hinweis auf der Website („Dieser Chatbot wird von KI unterstützt“) oder in der E-Mail-Signatur („Texte werden teilweise durch KI formuliert“) reicht in der Regel aus. Bei Bildern sollte der Einsatz von KI durch ein Wasserzeichen sichtbar gemacht werden ("Wurde mit KI erstellt").
Vorgehen zur Umsetzung im eigenen Betrieb
Wenn Sie keine KI einsetzen, müssen Sie zunächst nichts tun, da die Schulungspflichten hierbei entfallen und Ihre Systeme nicht unter den AI Act fallen.
Wir empfehlen dennoch eine Basisschulung mit entsprechender Dokumentation: Was ist KI und wie wendet man sie an? So profitieren Sie vom Grundverständnis, falls künftig in eingekaufter Software KI im Hintergrund arbeitet oder Sie KI später gezielt einsetzen möchten.
Wenn Sie KI bereits einsetzen, hilft Ihnen folgende Checkliste:
- Dokumentieren: Welche KI wird eingesetzt? Wer wurde dazu geschult?
- Betriebsvereinbarung/Arbeitsanweisung: Legen Sie fest, was im Betrieb benutzt werden darf und was nicht. Informieren Sie Mitarbeitende nachweislich.
- Transparenz schaffen: Zum Beispiel mit den genannten Hinweisen (siehe Fall 2)
- Datenschutz beachten: Laden Sie keine sensiblen Daten in Large Language Models hoch. Der AI Act ergänzt hierbei die Vorgaben der DSGVO.
- Nutzung externer KI: Holen Sie eine Dokumentation vom Hersteller einholen und ggf. Herstellerschulungen durchführen
- Regelmäßig überprüfen: Sind Ihre Dokumente aktuell?
Wenn Sie KI selbst entwickeln möchten oder entwickeln lassen, holen Sie sich an entsprechenden Stellen Unterstützung.
Nutzen Sie dazu auch die Einfache Checkliste für Handwerksbetriebe des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk.
Fazit
Der AI Act ist ein umfangreiches Gesetz, das Handwerksbetriebe allerdings nicht verunsichern sollte.
Bei Zweifeln oder Unklarheiten, können sie sich jederzeit an ihre Handwerkskammern und Verbände wenden, die gerne weiterhelfen.
Ansprechpartner an der Handwerkskammer für Oberfranken zu Künstlicher Intelligenz und dem AI Act ist:
Berater für Innovation- und Technologie - Schwerpunkt Digitalisierung
Tel. 0921 910-330
Mobil 0160 90991334
Fax 0921 910-45330
Besuchen Sie auch unsere Veranstaltungen zum Thema:
Wie geht es mit dem AI Act weiter?
- Benennung zuständiger Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten
- Ab dem 2. August 2026: Der AI Act gilt aus vollständig, mit Ausnahme von Artikel 6 (1), der ab dem 2. August 2027 in Kraft tritt.