
Künstliche IntelligenzDer Artificial Intelligence Act (AI Act) der Europäischen Union
Was ist der Artificial Intelligence Act (AI Act)?
Der Artificial Intelligence Act (AI Act) ist das erste Regelwerk zum Einsatz und der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI). Es ist EU-weit gültig und soll Risiken im Umgang und der Anwendung von KI minimieren. Er erklärt unter anderem, was eine KI ist und beschreibt, welche Systeme unbedenklich sind und welche nicht verwendet werden sollten. Er ist auch für Handwerksbetriebe relevant, die KI einsetzen.
Die Umsetzung der Verordnung erfolgt im Zeitraum vom Juli 2024 bis ins Jahr 2030.
Da der AI Act sehr umfassend un komplex ist, bieten wir einen Überblick über den aktuellen Stand des Regelwerks für Handwerksbetriebe sowie die Beratungsstrukturen von Kammern und Verbänden.
Ist der AI Act für meinen Handwerksbetrieb relevant?
Nicht alle Bestimmungen sind für jeden Betrieb relevant. Wenn ein Betrieb KI lediglich einsetzt und anwendet, gibt es weniger Pflichten als etwa für Anbieter von KI-Systemen. Oft hängt es vom Einzelfall ab, ob ein KI-System im Handwerksbetrieb unter den AI Act fällt.
Da bislang noch keine deutsche Umsetzungsbehörde benannt wurde, sind einige rechtliche Fragen noch offen. Das gilt auch für mögliche "Best Practices".
Wie ist der aktuelle Stand (April 2025)?
Der AI Act ist am 1. August 2025 in Kraft getreten. Die Anforderungen des Gesetzes werden jetzt schrittweise umgesetzt.
Seit dem 2. Februar 2025 sind nach Artikel 5, Absatz 1 bestimmte KI-Anwendungen verboten:
- Systeme zur Gesichtserfassung, die ungezielt Daten erfassen (z.B. das willkürliche Speichern von Verdächtigen)
- Manipulative KI, die Menschen zu Handlungen drängen soll, die sie sonst nicht ausführen würden
Solche Anforderungen spielen für Handwerksbetriebe in der Regel kaum eine Rolle.
Allerdings definiert der AI Act klare Anforderungen zum Thema KI-Kompetenz, die für Handwerksbetriebe sehr wichtig sind.
Ab 2. August 2025 sollen neuen Vorgaben für sogenannte "Allgemeine KI-Modelle" (z. B. ChatGPT oder Gemini) veröffentlicht werden, möglicherweise mit standardisierten Kennzeichnungen ( ähnlich dem CE-Zeichen).
KI-Kompetenz und Schulungspflichten
Artikel 4 des AI Acts regelt, dass Anbieter von KI-Systemen sicherstellen müssen, dass ihr eigenes Personal über ausreichend KI-Kompetenz verfügt. Konkret umfasst dies ihr technisches Wissen, ihre Erfahrung und fortlaufende Aus- und Weiterbildungen. Außerdem müssen diese ein Bewusstsein und Verständnis davon haben, in welchem Kontext die KI eingesetzt wird und welche Personengruppen vom Einsatz der KI betroffen sind.
Aus Sicht des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk (MDZH), das an der HWK für Oberfranken das Schaufebster Bayreuth hat, ergeben sich daraus aktuell zwei relevante Anwendungsfälle für das Handwerk:
Fall 1: Einsatz einer zugekauften KI
Hier wird der Anbieter des KI-Systems in der Regel eine umfangreiche Produktschulung abhalten. Diese sollte vom Handwerksbetrieb in jedem Fall wahrgenommen werden.
Fall 2: Nutzung freier KI-Systeme im Internet wie ChatGPT, Gemini, usw.
Betriebe sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, auch über ausreichende KI-Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit KI verfügen.
Nach aktuellem Stand sind hierbei Weiterbildungsangebote wie etwa. Webinare zu ChatGPT oder ähnliche von Kammern, Verbänden, Wirtschaftsförderungen und Mittelstand-Digital Zentren ausreichend. Diese Schulungen und Maßnahmen müssen dabei jeweils zum konkreten Einsatzbereich der KI passen.
Da künftig möglicherweise Nachweise über Schulungen erforderlich sein werden, ist es ratsam, sich Teilnahmebescheinigungen ausstellen zu lassen und diese sorgsam aufzubewahren.
Fazit
Der AI Act ist ein umfangreiches Gesetz, das Handwerksbetriebe allerdings nicht verunsichern sollte.
Bei Zweifeln oder Unklarheiten, können sie sich jederzeit an ihre Handwerkskammern und Verbände wenden, die gerne weiterhelfen.
Ansprechpartner an der Handwerkskammer für Oberfranken zu Künstlicher Intelligenz und dem AI Act ist:
Projektmitarbeiter Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk
Tel. 0921 910-325
Fax 0921 910-45325
Besuchen Sie auch unsere Veranstaltungen zum Thema:
Wie geht es mit dem AI Act weiter?
- Beennung zuständiger Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten
- Ab dem 02. August 2025: Neue Vorgaben für "Allgemeine KI-Modelle" wie z.B. ChatGPT oder Gemini, möglicherweise mit standardisierten Kennzeichnungen, ähnlich dem CE-Zeichen
- Ab dem 02. August 2026: Der AI Act gilt aus vollständig, mit Ausnahme von Artikel 6 (1), der ab dem 2. August 2027 in Kraft tritt.