Die Verantwortung als Helfer des Gerichts

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Thomas Zimmer (Präsident der HWK für Oberfranken), Gabriele Hohenner (Stv. Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth), Mathias Gärtner (Sachverständigenbüro Prof. Pausch & Partner), Dr. Petra Müller-Manger (Richterin am Oberlandesgericht Bamberg), Anton Lohneis (Präsident des Landgerichts Coburg), Siegmar Schnabel (Hauptgeschäftsführer der IHK zu Coburg), Dr. Friedrich Krauß (Präsident des Landgerichts Bamberg) und Prof. Wolfgang Roeßner (Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der HS München).
HWK / Wunderatsch
Thomas Zimmer (Präsident der HWK für Oberfranken), Gabriele Hohenner (Stv. Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth), Mathias Gärtner (Sachverständigenbüro Prof. Pausch & Partner), Dr. Petra Müller-Manger (Richterin am Oberlandesgericht Bamberg), Anton Lohneis (Präsident des Landgerichts Coburg), Siegmar Schnabel (Hauptgeschäftsführer der IHK zu Coburg), Dr. Friedrich Krauß (Präsident des Landgerichts Bamberg) und Prof. Wolfgang Roeßner (Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der HS München).

8. Oberfränkischer Sachverständigentag stellte den Gerichtsauftrag in den MittelpunktDie Verantwortung als Helfer des Gerichts

Coburg. Sachverständige sind ein wesentlicher Helfer des Gerichts, oft ist ihre Bewertung ausschlaggebend für einen Prozessausgang. Entsprechend gut muss die Sachkunde des Sachverständigen sein. Darüber hinaus spielt aber auch das Auftreten vor Gericht eine entscheidende Rolle und ist für Sachverständige eine große Herausforderung. Nachdem die Qualität bei den insgesamt knapp 250 von den Wirtschaftskammern bestellten und öffentlich vereidigten Sachverständigen gesichert ist, haben die Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken, die IHK für Oberfranken Bayreuth und die IHK zu Coburg den Gerichtsauftrag in den Mittelpunkt des gemeinsam ausgerichteten, 8. Oberfränkischen Sachverständigentags im Coburger Rosengarten gestellt.

Das Treffen von gut 100 der bei den oberfränkischen Wirtschaftskammern angesiedelten Sachverständigen diente aber nicht nur der Fortbildung in Sachen Gerichtsauftrag. HWK-Präsident Thomas Zimmer und Hauptgeschäftsführer der IHK zu Coburg Siegmar Schnabel nutzten ihre Begrüßung auch dazu, das öffentliche Bild der an den Kammern organisierten Sachverständigen zu stärken. „Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, aber auch wir Kammern als Bestellungskörperschaften, leisten hervorragende Arbeit“, betonte Thomas Zimmer. „Und die Kosten für unser sehr aufwändiges Qualitätssicherungssystem belasten weder Staat noch Justiz.“

Damit ging der HWK-Präsident auf die Unterschiede zwischen den öffentlich bestellten und freien Sachverständigen ein. Die Wirtschaftskammern bestellen und vereidigen Sachverständige, die einen genau definierten Prozess durchlaufen, einen hohen Sachkundestand („deutlich über dem Niveau eines Meisters“) und auch persönliche Eignung nachweisen müssen. Darüber hinaus sorgen die HWK und die Industrie- und Handelskammern durch eine gezielte Fortbildung ihrer Sachverständigen und einem aufwändigen Qualitätssicherungssystem für ein gleichbleibend hohes Niveau in der Sachkunde. "Der hohe Sachkundestand und die persönliche Eignung der Sachverständigen sind das A und O. Deshalb kommen nur Experten mit überdurchschnittlicher Fachkenntnis und Berufserfahrung sowie hoher Integrität als Sachverständige in Frage", so Sonja Weigand, Präsidentin der IHK für Oberfranken Bayreuth. Deshalb müssen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige regelmäßig ihre besondere Qualifikation und Sachkunde nachweisen. Weigand: "So wird die hohe Qualität unserer Sachverständigen sichergestellt."

Der Fortbildung und dem Austausch diente auch der 8. Oberfränkische Sachverständigentag, bei dem zum einen Professor Wolfgang Roeßner, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sachverständigenrecht und Honorarprofessor an den Hochschulen München und Ulm, plakativ die 15 Gebote zur Sachverständigentätigkeit vorstellte. Unter anderem das Gebot der Glaubwürdigkeit, der Sorgfältigkeit und des Bewusstseins, dass öffentlich bestellte Sachverständige die Kammern in der Öffentlichkeit repräsentieren. Zum anderen verdeutlichte Dr. Petra Müller-Manger, Richterin am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, wie wichtig das richtige Auftreten des Sachverständigen vor Gericht ist, welche Faktoren es zu berücksichtigen gilt und wie groß die tatsächliche Bedeutung des Sachverständigen für das Gerichtswesen, die streitenden Parteien und damit für die Bürger ist (siehe auch Interview). Ergänzt wurde der Tag durch den Vortrag von Dipl.-Ing. Mathias Gärtner, selbst Sachverständiger, der sich des Themas „Datenschutz und IT-Sicherheit im Sachverständigenbüro“ annahm.

Gerichtsverfahren verhindern

„Mit Übernahme hoheitlicher Aufgaben, wie der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, übernehmen die Bestellkörperschaften – also Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern – auch ein Qualitätsversprechen. Dieses umfasst die Auswahl einer besonders integren Persönlichkeit als Sachverständigen und die inhärente Sachkunde zur Erstellung von Gutachten“, bekräftigte der Hauptgeschäftsführer der IHK zu Coburg, Siegmar Schnabel. Ohne Gutachten seien zum Beispiel in vielen komplexen Themengebiete heute kaum noch gerechte Urteile vorstellbar. Ebenso wichtig ist aber eine andere Funktion der Sachverständigen: Sie verhindern mit ihrer objektiven Beurteilung einer Sachlage oft, dass es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Info: Die Handwerkskammer für Oberfranken, die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth und die Industrie- und Handelskammer zu Coburg haben insgesamt knapp 250 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Sie decken alle wirtschaftlichen, technischen und handwerklichen Bereiche ab. Zu finden sind die Adressen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen jeweils auf den Internetseiten der Kammern unter www.hwk-oberfranken.de, www.bayreuth.ihk.de und www.coburg.ihk.de.

Coburg, 10. Mai 2017

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Ansprechpartnerin für die Medien:

Michaela Heimpel

Abteilungsleiterin

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