Energieeffizienz
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Eine Förderung vom Bundesamt für GüteverkehrEnergieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge "EEN"

Mit dem Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN) sollen die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf Umwelt und Klima reduziert werden. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse zur Förderung der Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

Wer ist zuwendungsberechtigt?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen:

  • die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
  • künftige Halter oder Eigentümer von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeug, mit einer Antriebsart im Sinne der Richtlinie "EEN", sind. (PDF zum Download finden Sie rechts)
  • Halter oder Eigentümer von mindestens einem durch eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde oder durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (jeweils in elektronischer Kopie) nachgewiesenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeug sind


Was wird gefördert?

Gefördert wird ab 01.01.2021 die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit Elektroantrieb gemäß § 2 Nummer 2 und 4 Elektromobilitätsgesetz (EmoG), die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. Fahrzeuge mit Elektroantrieb gemäß § 2 Nummer 2 und 4 EmoG sind reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.



Wie hoch ist die Förderung?

Bezuschusst werden die InvestitionsMEHRKOSTEN, die erforderlich sind, um anstelle eines Lkw oder einer Sattelzugmaschine mit Dieselantrieb und der Schadstoffklasse VI einen vergleichbaren Lkw mit einem Elektroantrieb nach Nummer 2.1 der „EEN“-Förderrichtlinie zu erwerben (Differenzbetrag). 

Für die Antriebsart „Elektroantrieb“ sind folgende Zuschüsse pauschal festgesetzt:

  • Elektroantrieb bis einschließlich 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht: 12.000 Euro pro Fahrzeug
  • Elektroantrieb ab 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht: 40.000 Euro pro Fahrzeug

Der Zuschuss darf jedoch 40 % der Investitionsmehrkosten nicht überschreiten.
Bei Überschreiten werden die vorgenannten Pauschalen entsprechend gemindert.
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen und Kalenderjahr beträgt 500.000 Euro.
Die Anschaffung von Lkw mit CNG- oder LNG- Antrieb wird ab dem 01.01.2021 nicht mehr gefördert.



Das Antragsformular finden Sie hier:

>>>>>Antragsformular<<<<<

 Ansprechpartner

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de



 Downloads



 Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Förderprogramm Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge "ENN" finden Sie hier