Handwerk ist raus aus der "Haftungsfalle"

Slider-Element

gewhrleistung, garantie, gewhrleistungsanspruch, anspruck, schaden, kunde, kunden, service, marketing, werkstatt, gesetz, beschwerde-management, beschwerde, management, leistung, perfekt, beanstandung, beraten, berater, beratung, beschwerdemanagement, beschwerden, business, fehler, frust, frustration, geschft, handel, internet, iso, kauf, kulant, kulanz, kundendienst, kundenservice, lsung, online, onlinehandel, onlineshop, problem, qualitt, qualittsmanagement, reklamation, reklamieren, schild, shop, shopping, umtausch, umtauschen, unzufrieden
Marco2811 - Fotolia
Der Bundestag ist bei der Reform des Mängelgewährleistungsrechts den Argumenten des Handwerks in weiten Teilen gefolgt. Damit sind Handwerker ab 2018 heraus aus der Haftungsfalle.

Bundestag verabschiedet Reform des Mängelgewährleistungsrechts - Hauptforderungen des Handwerks umgesetztHandwerk ist raus aus der "Haftungsfalle"

Bayreuth/Berlin. Die Handwerkskammer für Oberfranken hat gute Nachrichten für ihre mehr als 16.000 Mitgliedsbetriebe. „Der Bundestag hat heute (Freitag, 10. März) die Reform des Mängelgewährleistungsgesetzes beschlossen. Damit sind unsere Handwerker ab 2018 aus der von uns als ‚Haftungsfalle‘ bezeichneten Zwickmühle heraus“, zeigte sich HWK-Präsident Thomas Zimmer mit dem gefundenen Kompromiss zufrieden. Dieser schreibt die zentrale Forderung des Handwerks fest, dass Handwerker erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten haben, wenn ein Lieferant ein fehlerhaftes Produkt zum Einsatz gebracht hat.

Noch beim Jahrespressegespräch der HWK für Oberfranken Mitte Januar zeichnete sich bei der Frage der Haftung für fehlerhafte Produkte keine eindeutige Lösung ab. „Das Problem ist bislang, dass Lieferanten in der Regel zwar das fehlerhafte Produkt ersetzen, die notwendigen Kosten für den Aus- und Einbau aber an den Betrieben hängen bleiben“, erläuterte HWK-Hauptgeschäftsführer Thomas Koller. Daher haben sich die HWK bei den Mandatsträgern vor Ort und das Handwerk auf bundesweiter Ebene dafür eingesetzt, dass in die Gesetzesvorlage für die Reform des Mängelgewährleistungsrechts der gesetzliche Anspruch auf Ersatz dieser Kosten verankert wird. Dies wurde erreicht. Und mehr noch: Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst jetzt auch die Material verarbeitenden Handwerksbetriebe, so dass zum Beispiel auch Maler oder Lackierer einen Rechtsanspruch auf Ersatz der Kosten im Falle eines Materialmangels haben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in der gesetzlichen Neuregelung der Mängelgewährleistung, die zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist das Recht auf Wahl der Nachbesserung. Der Gesetzentwurf sah ursprünglich vor, dass der Materiallieferant wählen konnte, ob er Geldersatz leistet oder die erforderlichen Nachbesserungen in Eigenregie durchführt. „Wir haben erreicht, dass nun die Handwerker dieses Wahlrecht haben“, freut sich Thomas Koller. Daher bewertet der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Oberfranken die nun verabschiedete Reform des Mängelgewährleistungsrechts als positiv. Ab 2018 komme es dann darauf an, dass sich die neuen Regelungen in der Geschäftspraxis etablieren und etwaige Ansprüche auch konsequent durchgesetzt werden.

Bayreuth/Berlin, 10. März 2017

Michaela Heimpel

Abteilungsleiterin

Tel. 0921 910-166

Fax 0921 910-45166

michaela.heimpel--at--hwk-oberfranken.de