Gruppenbild der drei neuen Sachverständigen Tobias Kerstan, Andreas Böhm und Konrad Hoffmann
HWK für Oberfranken/Sebastian Müller
Sachverstand mit Zeugnis (von links): Die drei neuen Sachverständigen Tobias Kerstan, Andreas Böhm und Konrad Hoffmann.

VereidigungNeue Sachverständige für das Handwerk

Bayreuth. Sachverständige sind für das Handwerk unabdingbar. Sie stehen Gerichten, Behörden und privaten Auftraggebern als Experten für ihr Gewerk mit ihrem Fachwissen zur Verfügung. Die Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken vereidigte nun feierlich drei neue Sachverständige – Tobias Kerstan aus Bayreuth und Konrad Hoffmann aus Hollfeld für das Elektronikerhandwerk sowie Andreas Böhm aus Strullendorf für das Maler- und Lackiererhandwerk. Die besondere Bedeutung dieser neuberufenen Schlichter stellte HWK-Präsident Matthias Graßmann heraus: „Durch die Arbeit unserer Sachverständigen besteht in vielen Fällen die Chance, Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben sowie zwischen Handwerksbetrieben und Kunden außergerichtlich und somit schnell und kostengünstig zu klären.“

Die drei neuen Sachverständigen leisteten vor dem HWK-Präsidenten, HWK-Hauptgeschäftsführer Reinhard Bauer, Syndikusrechtsanwalt Gerold Gebhard und Familienmitgliedern einen Schwur: Darin verpflichteten sie sich dazu, ihre Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Im Anschluss erhielten sie ihre Bestellungsurkunden, einen Sachverständigenausweis sowie den sogenannten Rundstempel überreicht. Dieser Rundstempel ist ein Zeichen dafür, dass die Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Der lange Weg bis zur Vereidigung

Mit der feierlichen Vereidigung endete für die drei neuen Sachverständigen ein langer Weg, der in der Regel – wie Syndikusrechtsanwalt Gebhard, der bei der Handwerkskammer das Sachverständigenwesen betreut, betont – zwei bis drei Jahre dauert. In der Bewerbungsphase standen Grundlagenseminare zu verschiedenen Rechtsbereichen auf dem Programm. Außerdem meisterten die drei erfolgreich eine Eignungsfeststellung, bei der sie unter anderem ein Testgutachten erstellten, das dann auf seine Qualität geprüft wurde.

Bayreuth, 28. August 2025

 

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