Warnung vor "Vertragsfalle" rund um die DSGVO

Slider-Element

Warnung_Achtung
iStock_yukipon

Die "Datenschutzauskunft-Zentrale" aus Oranienburg faxt Formular an Betriebe - Keine Verpflichtung zur Reaktion und Unterschrift!Warnung vor "Vertragsfalle" rund um die DSGVO

Oberfranken. Mitten in die Verunsicherung rund um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erreichen viele Betriebe Faxnachrichten von einer Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg (oder ähnlich genannten Unternehmen wie DAZ – Zentrale Postverteilstelle). In dieser Faxnachricht wird suggeriert, dass die angeschriebenen Betriebe dringend Handlungsbedarf bezüglich der DSGVO hätten. Die Unternehmen werden daher aufgefordert, die – in der Regel fehlerhaften – Angaben zum Betrieb zu korrigieren und das Formular unterschrieben zurückzuschicken. Im Gegenzug würden die Unternehmen dann einen Basisdatenschutz erhalten.

Allerdings kommt es mit der Zurücksendung des unterzeichneten Formulars zum Abschluss eines drei Jahre geltenden Vertrags, für den jährlich 498 Euro anfallen. Für diesen erhält der Betrieb lediglich Informationsmaterialien und Anleitungen. Daher warnt Thomas Rudrof, Hauptabteilungsleiter bei der HWK für Oberfranken, dringend davor, das Formular zu beantworten: "Wir raten unseren Mitgliedsbetrieben auf jeden Fall davon ab, das Formular unterschrieben zurückzusenden. Immerhin geht es über die drei Jahre um einen Betrag von gut 1.500 Euro. Im Zweifel sollten sich Betriebe zunächst an die Rechtsberatung unserer HWK wenden."

Kein behördliches Schreiben!

Daher die Hinweise für Sie: Diese Faxnachrichten sind keine behördlichen Schreiben! Es gibt keinen öffentlichen und verpflichtenden Charakter. Daher bestehen keinerlei Verpflichtung und Notwendigkeit, tätig zu werden.

Inzwischen hat die Münchner Kanzlei LoschelderLeisenberg beim Landgericht München I auch eine einstweilige Verfügung gegen die DAZ Datenschutzauskunft mit Sitz in Malta erwirkt. Das Gericht sieht in den von der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. verwendeten „Trickformularen einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Preisklarheit (Rechtsanwalt Daniel Loschelder)“.   

Info: Wer sich kostenfrei über de DSGVO informieren möchte und auf der Suche nach Leitfäden und Formularen ist, findet diese zusammengefasst oder der Webseite der HWK für Oberfranken unter www.hwk-oberfranken.de/DSGVO2018

Bayreuth/Oberfranken, 4. Oktober 2018



 Ansprechpartner/in

für rechtliche Fragen:

Assessor Thomas Rudrof

Hauptabteilungsleiter

Tel. 0921 910-155

Fax 0921 910-45155

thomas.rudrof--at--hwk-oberfranken.de



für die Kommunikation:

Michaela Heimpel

Abteilungsleiterin

Tel. 0921 910-166

Fax 0921 910-45166

michaela.heimpel--at--hwk-oberfranken.de