Werkverträge mit EU-Subunternehmern
Infoabend
Tipps zur rechtssicheren Zusammenarbeit
Der Einsatz von Subunternehmern – auch aus dem EU-Ausland – kann Engpässe bei Bauprojekten und den eigenen Facharbeitermangel abfedern. Wenn Handwerksbetriebe mit (EU-)Subunternehmern zusammenarbeiten, stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Was bedeutet Unternehmerhaftung bei Werkverträgen?
- Wann handelt es sich um Illegale Arbeitnehmerüberlassung bzw. Scheinselbständigkeit?
- Welche Auswirkungen hat die Schwarzarbeit?
- Welche Sanktionen drohen möglicherweise nach einer Baustellenkontrolle?
Antworten auf diese Fragen liefert ein kostenfreier Infoabend, den die Handwerkskammer für Oberfranken in Zusammenarbeit mit Bayern Handwerk International veranstaltet.
Folgende Fachleute klären dazu zu den genannten Fragen auf:
- Leo Mahr, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Hauptzollamt Schweinfurt)
- Thomas Rudrof, Rechtsberatung (Handwerkskammer für Oberfranken)
- Thomas Lausenmeyer, Rechtsanwalt (Rödl & Partner)
Für weitere Auskünfte steht Günter Wagner als Ansprechpartner zur Verfügung.
Günter Wagner
Außenwirtschaftsberater
Bayern Handwerk International GmbH
Partner im Enterprise Europe Network der EU-Kommission
Josephsplatz 8, 90403 Nürnberg
Telefon: +49 911 586856-13
E-mail: g.wagner@bh-international.de
Web:
www.bh-international.de
www.een-bayern.de
Wann: 10.02.2026 um 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Wo: Achteckgebäude (Sitzungssaal im 2. Obergeschoss), Äußere Badstr. 24, 95448 Bayreuth
Referent: Diverse Referenten
Veranstalter: Bayern Handwerk International und HWK für Oberfranken
Anfahrtsplan: