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Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Die Art der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nachzuweisen (§ 16 GPO bzw. § 16 APO).
Dem Antrag ist ein Attest eines Facharztes oder Schulpsychologen beizulegen.
Das Attest muss aktuell sein und muss eine Empfehlung enthalten, mit welcher Maßnahme die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen bei der Prüfung berücksichtigt werden sollen.
Dateigröße max. 10 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf
Im Falle der elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der Antragstellende erklärt ausdrücklich, mit der im Formular bezeichneten Person identisch zu sein, und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 des Strafgesetzbuches erfolgen kann.