BerufsvalidierungAntrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren
Hinweise:
- Bitte informieren Sie sich im Vorfeld ausführlich über das Validierungsverfahren und lassen sich vor Antragstellung von der Handwerkskammer kostenfrei beraten.
- Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig (die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem individuellen Prüfaufwand).
- Für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit wird eine weitere Gebühr erhoben. Die genaue Höhe wird durch den Aufwand bestimmt und kann je nach Referenzberuf und Antragsumfang variieren (bis zu 2.000 Euro). Diese Gebühr wird nur erhoben, wenn Sie zum Verfahren zugelassen werden.
- Das Validierungsverfahren wird auf Deutsch durchgeführt. Es werden daher insbesondere ausreichende Kenntnisse in der Fachsprache des Referenzberufes benötigt.
- Eventuell müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Die unten genannten Unterlagen sind nur Mindestanforderungen und schließen nicht aus, dass weitere Nachweise angefordert werden können.
- Nachweise, die in einer anderen Sprache als deutsch ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern oder Übersetzern erstellt werden.
Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren