Frank Wunderatsch

Berufsabschluss im Ausland erworben? Hier finden Sie alles Wichtige zur AnerkennungBerufsanerkennung

Gleichwertigkeitsfeststellung

Sie haben eine handwerkliche Ausbildung im Ausland durchlaufen und dort einen Berufsabschluss erworben? Dann können Sie eine Gleichwertigkeitsfeststellung für Ihre ausländische Qualifikation beantragen. Wir prüfen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Referenzqualifikation im Handwerk gleichwertig ist.



Was ist zu tun?



FAQ

Antragsberechtigt sind alle Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben. Die Berufsausbildung muss in einem geordneten und durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift geregelten Ausbildungsgang (in der Regel mehrjährige Ausbildung) stattgefunden haben.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Kosten sind von Ihnen als Antragsteller zu tragen. Je nach Prüfaufwand fallen für die Durchführung des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens und die Erstellung des Anerkennungsbescheids Gebühren zwischen 100 und 600 Euro an. Zusätzliche Kosten können für benötigte Übersetzungen oder durch die Teilnahme an einer Qualifikationsanalyse entstehen.
Das Anerkennungsverfahren kann ggf. über den Anerkennungszuschuss des Bundes oder das Jobcenter gefördert werden. Wichtig: Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob Sie eine Förderung erhalten können und stellen erst dann bei uns den offiziellen Anerkennungsantrag.
Das hängt davon ab, aus welchem Herkunftsland Sie kommen und ob der Beruf in Deutschland reglementiert ist. Für die Beschäftigung in einem nicht reglementierten Beruf ist eine Anerkennung nicht zwingend erforderlich. Wichtig: Wollen Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern, um eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen? Dann ist die Anerkennung meistens die Voraussetzung, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Über das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ können Sie über den Quick-Check Ihre Möglichkeiten für eine Beschäftigung in Deutschland überprüfen.
In vielen Fällen benötigen wir von Ihnen für die Gleichwertigkeitsfeststellung weitere Nachweise zu Ihrer Ausbildung (z. B. Lehrpläne, Ausbildungsordnung, Stundentafeln). Ohne diese Informationen zu Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung ist eine formale Gleichwertigkeitsprüfung häufig nicht möglich. Sollte es Ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich sein, benötigte Nachweise zu beschaffen, können Sie an einer Qualifikationsanalyse teilnehmen. Im Rahmen dieser Qualifikationsanalyse können Sie ihre beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis stellen. Das Ergebnis der Qualifikationsanalyse dient dann als Grundlage für die Gleichwertigkeitsfeststellung.
Sofern Sie im Ausland eine Ausbildung durchlaufen und einen offiziellen Berufsabschluss erworben haben, können wir Ihre Berufserfahrung im Anerkennungsverfahren berücksichtigen. Wichtig dabei ist, dass Sie die Berufserfahrung auch nachweisen können. Bitte fügen Sie dem Antrag deshalb unbedingt entsprechende Beschäftigungsnachweise (z. B. Arbeitszeugnisse mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung) bei.
Ja, Ihre Nachweise müssen auch in deutscher Übersetzung eingereicht werden. Erforderliche Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu erstellen.
Ein Anerkennungsverfahren ist nur möglich, wenn Sie im Ausland einen offiziellen Berufsabschluss erworben haben. Sie haben keinen Abschluss, aber bereits Berufserfahrung im Handwerk gesammelt? Über unser Projekt KOM+AN im Handwerk unterstützen wir Sie gerne bei der Weiterentwicklung und Gestaltung Ihrer beruflichen Laufbahn.
Gerne unterstützen wir Sie auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit. Über unser Projekt KOM+AN im Handwerk können Sie sich einen Qualifizierungsplan für Ihre individuelle Anpassungsqualifizierung erstellen lassen. Im Rahmen dieser Anpassungsqualifizierung erwerben Sie alle benötigten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Ihnen noch für eine volle Anerkennung fehlen. Im Anschluss können Sie einen Folgeantrag stellen und die volle Gleichwertigkeit erhalten.
 

Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung für Ihren Anerkennungsantrag? Dann melden Sie sich bei uns per E-Mail!
Unsere Adresse lautet: berufsanerkennung@hwk-oberfranken.de



Antragstellung

Bitte füllen Sie den Antragsvorduck und die Bestätigung über den Kostenanfall vollständig aus und unterschreiben diese (Downloads rechts). Bitte senden Sie uns alle Unterlagen und Nachweise als gut lesbare Scans (ausschließlich als PDF) an berufsanerkennung@hwk-oberfranken.de

 

oder postalisch an:

Handwerkskammer für Oberfranken
Berufsanerkennung
Kerschensteinerstraße 7
95448 Bayreuth



 

Kontakt zum Team

 
berufsanerkennung@hwk-oberfranken.de

 
Handwerkskammer für Oberfranken
Berufsanerkennung
Kerschensteinerstraße 7
95448 Bayreuth