Frank Wunderatsch

Anerkennung ausländischer BerufsabschlüsseBerufsanerkennung

Sie haben eine handwerkliche Ausbildung im Ausland durchlaufen und dort einen Berufsabschluss erworben? Dann können Sie eine Gleichwertigkeitsfeststellung für Ihre ausländische Qualifikation beantragen. Wir prüfen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Referenzqualifikation im Handwerk gleichwertig ist.



Wie funktioniert die Antragstellung?

Sie möchten Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen und einen Antrag stellen? Wir überprüfen zunächst Ihre Qualifikationsnachweise und ob Sie alle Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren erfüllen. Im Anschluss übersenden wir Ihnen den Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation.

Dokumentenupload - Vorabprüfung Anerkennungsverfahren

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Falls Wohnort im Ausland - Haben Sie bereits ein Jobangebot in Deutschland?

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Bitte laden Sie hier Ihre Nachweise hoch. Für eine Einschätzung benötigen wir Ihre Zeugnisse/Diplome im Original und als deutsche Übersetzung. Bitte achten Sie darauf, dass es sich bei allen Unterlagen um gut lesbare Scans im PDF-Format handelt und dass das Dokument richtig benannt und sortiert hochgeladen wird (einfache Handyfotos können nicht verarbeitet werden).

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Datenschutz

Für die Bearbeitung meiner Anfrage ist es notwendig, dass meine Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Ich bin damit einverstanden, dass die übermittelten Daten aus meiner Anfrage gespeichert und zur Vorabprüfung meiner eingereichten Unterlagen sowie zur Klärung des Zugangs zum Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz bearbeitet werden dürfen.

Ich weiß, dass diese Einwilligung freiwillig ist. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Handwerkskammer für Oberfranken, Kerschensteinerstraße 7, 95448 Bayreuth schriftlich per Post, per E-Mail an info@hwk-oberfranken.de oder per Fax an 0921 910-309 widerrufen werden. Weitere Informationen zur Auskunft, Verarbeitung oder Löschung Ihrer Daten in diesem Zusammenhang finden Sie unter: https://www.hwk-oberfranken.de/dsgvo

Einwilligung Datenschutz*
 

Wie läuft das Verfahren ab?



 
Bitte senden Sie uns Ihr Abschlusszeugnis/Diplom zu (im Original und übersetzt)
Wir prüfen, ob ein Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit für Ihren Abschluss möglich ist.
Unsere Vorabprüfung hat ergeben, dass Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Abschluss antragsberechtigt sind. Sie können nun den offiziellen Antrag stellen. Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag, zusammen mit allen benötigten Nachweisen zu.
Innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine offizielle Eingangsbestätigung. Sollten noch wichtige Unterlagen fehlen, fordern wir diese bei Ihnen nach.
Sobald alle benötigten Unterlagen vorliegen, entschieden wir innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation.
Über das Ergebnis der Gleichwertigkeitsfeststellung erhalten Sie von uns einen offiziellen Bescheid. Wenn Ihre Qualifikation der deutschen Ausbildung entspricht, bescheinigen wir Ihnen die volle Gleichwertigkeit. Wenn zwischen Ihrer Qualifikation und der deutschen Ausbildung wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, erhalten Sie einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit.
 
 


Frequently Asked Questions (FAQ)

Antragsberechtigt sind alle Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben. Die Berufsausbildung muss in einem geordneten und durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift geregelten Ausbildungsgang (in der Regel mehrjährige Ausbildung) stattgefunden haben.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Kosten sind von Ihnen als Antragsteller zu tragen. Je nach Prüfaufwand fallen für die Durchführung des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens und die Erstellung des Anerkennungsbescheids Gebühren zwischen 100 und 600 Euro an. Zusätzliche Kosten können für benötigte Übersetzungen oder durch die Teilnahme an einer Qualifikationsanalyse entstehen.
Das Anerkennungsverfahren kann ggf. über den Anerkennungszuschuss des Bundes oder das Jobcenter gefördert werden. Wichtig: Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob Sie eine Förderung erhalten können und stellen erst dann bei uns den offiziellen Anerkennungsantrag.
Das hängt davon ab, aus welchem Herkunftsland Sie kommen und ob der Beruf in Deutschland reglementiert ist. Für die Beschäftigung in einem nicht reglementierten Beruf ist eine Anerkennung nicht zwingend erforderlich. Wichtig: Wollen Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern, um eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen? Dann ist die Anerkennung meistens die Voraussetzung, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Über das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ können Sie über den Quick-Check Ihre Möglichkeiten für eine Beschäftigung in Deutschland überprüfen.
In vielen Fällen benötigen wir von Ihnen für die Gleichwertigkeitsfeststellung weitere Nachweise zu Ihrer Ausbildung (z. B. Lehrpläne, Ausbildungsordnung, Stundentafeln). Ohne diese Informationen zu Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung ist eine formale Gleichwertigkeitsprüfung häufig nicht möglich. Sollte es Ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich sein, benötigte Nachweise zu beschaffen, können Sie an einer Qualifikationsanalyse teilnehmen. Im Rahmen dieser Qualifikationsanalyse können Sie ihre beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis stellen. Das Ergebnis der Qualifikationsanalyse dient dann als Grundlage für die Gleichwertigkeitsfeststellung.
Sofern Sie im Ausland eine Ausbildung durchlaufen und einen offiziellen Berufsabschluss erworben haben, können wir Ihre Berufserfahrung im Anerkennungsverfahren berücksichtigen. Wichtig dabei ist, dass Sie die Berufserfahrung auch nachweisen können. Bitte fügen Sie dem Antrag deshalb unbedingt entsprechende Beschäftigungsnachweise (z. B. Arbeitszeugnisse mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung) bei.
Ja, Ihre Nachweise müssen auch in deutscher Übersetzung eingereicht werden. Erforderliche Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu erstellen.
Ein Anerkennungsverfahren ist nur möglich, wenn Sie im Ausland einen offiziellen Berufsabschluss erworben haben.
Gerne unterstützen wir Sie auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit und erstellen für Sie einen Qualifizierungsplan für Ihre individuelle Anpassungsqualifizierung. Im Rahmen dieser Anpassungsqualifizierung erwerben Sie alle benötigten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Ihnen noch für eine volle Anerkennung fehlen. Im Anschluss können Sie einen Folgeantrag stellen und die volle Gleichwertigkeit erhalten.
 

Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung? Dann melden Sie sich bei uns per E-Mail unter berufsanerkennung@hwk-oberfranken.de

oder postalisch an:
Handwerkskammer für Oberfranken
Berufsanerkennung
Kerschensteinerstraße 7
95448 Bayreuth



 

Kontakt zum Team

 
berufsanerkennung@hwk-oberfranken.de

 
Handwerkskammer für Oberfranken
Berufsanerkennung
Kerschensteinerstraße 7
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