Berufsschule
Neben dem Ausbildungsbetrieb ist die Berufsschule ein weiterer wichtiger Lernort für dich während deiner Ausbildung. Als dualer Partner in der Ausbildung hat die Berufsschule die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler beruflich zu bilden, zu erziehen und die allgemeine Bildung zu fördern.
Während der Ausbildung besuchst du regelmäßig die Berufsschule (entweder an ein oder zwei festgelegten Tagen in der Woche oder blockweise für mehrere Wochen am Stück).Dafür bist du grundsätzlich vom deinem Ausbildungsbetrieb für den Unterrichtsbesuch freigestellt. Der Berufsschulbesuch wird dir auf die betriebliche Ausbildungszeit angerechnet.
Häufig gestellte Fragen
Wenn du eine andere Berufsschule besuchen möchtest, musst du dafür wichtige Gründe angeben (z. B. wegen Verkehrsanbindungen oder familiären Gründen).
Einen entsprechenden Antrag musst du rechtzeitig bei der jeweiligen Sprengelberufsschule stellen. Für die Genehmigung ist die abgebende Berufsschule zuständig, wenn die Begründung in Abstimmung mit der neuen Berufsschule und den zuständigen Schulaufwandsträgern akzeptiert wird. In den übrigen Fällen entscheidet die für die abgebende Berufsschule zuständige Regierung.
Du kannst, in Absprache mit deinem Ausbildungsbetrieb, unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme am Berufsschulunterricht in einzelnen Fächern (z. B. Politik und Gesellschaft - ehemals Wirtschafts- und Sozialkunde) befreit werden. Deine zuständige Berufsschule prüft im Einzelfall, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Die Handwerkskammer kann keine Befreiung vom Unterricht veranlassen oder Bescheinigungen dafür ausstellen. Du solltest am besten alle Fächer an der Berufsschule besuchen, auch wenn du von einzelnen Fächern befreit werden könntest oder keine Berufsschulpflicht besteht.
Unterrichtsbefreiung bedeutet nicht Prüfungsbefreiung!
Auch wenn du von einzelnen Schulfächern und dem Berufsschulbesuch befreit bist, musst du an allen Prüfungsbestandteilen der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung teilnehmen. Eine Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen ist nicht möglich. Du musst also auch die Prüfung in Wirtschafts- und Sozialkunde abgelegen - auch wenn du von diesem Schulfach (Politik und Gesellschaft) befreit wurdest. Dies gilt auch dann, wenn du bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen hast. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn du deine Zweitausbildung im Rahmen einer Umschulung machst.