Design ist überall - auch in Kinder-Waschlappen!

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Zeigte anschaulich, wie sich Fehler bei der Eintragung von Schutzrechten auswirken können: Ewald Nüssel, Inhaber von EHV Sicherheit.
Patentzentrum Hof
Zeigte anschaulich, wie sich Fehler bei der Eintragung von Schutzrechten auswirken können: Ewald Nüssel, Inhaber von EHV Sicherheit.

Gemeinsamer Workshop des Patentzentrums Hof, der HWK für Oberfranken, der IHK für Oberfranken und der Wirtschaftsregion Hochfranken zum Umgang mit DesignschutzrechtenDesign ist überall - auch in Kinder-Waschlappen!

Hof. Ein Kinder-Waschlappen als Auslöser für eine umfassende Reise durch die Welt der Schutzrechte? Dieses ungewöhnliche Beispiel zeigte den rund 60 Teilnehmern des Workshops „Design ist überall“ deutlich auf, wie wichtig es ist, sich auch als kleineres oder mittleres Unternehmen intensiv mit den bestehenden Design-Schutzrechten zu befassen. Denn: Ebenso wie gutes Design überall zu finden ist, lauern auch die Fallen allerorts.   

Um diese zu umgehen und den Umgang mit Design-Schutzrechten von Anfang an richtig anzugehen, hatte das Patentzentrum Hof mit Unterstützung durch die HWK für Oberfranken, die IHK für Oberfranken und die Wirtschaftsregion Hochfranken für den Workshop eine gute Mischung aus Grundlagen, Praxisbeispielen und juristischen Informationen zusammengestellt. Weshalb das Thema Design diese Bedeutung verdient, machte dabei zu Beginn Dr. Regina Bühl vom Patentzentrum Hof deutlich. „Das Design unterscheidet Produkte, die gegebenenfalls von ihrer Technik gleichwertig sind, und stellt damit einen klaren Wettbewerbsvorteil dar.“

Wann ist ein Design aber wirklich neu? Und wie lässt es sich in diesem Falle wirksam vor Nachahmung schützen? Kurz ausgedrückt, indem es in das Designregister eingetragen wird. Caroline Schmidt von der Designstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes erklärte den Zuhörern, wie sich dieses Verfahren gestaltet und wie der Neuheitsanspruch festgestellt wird. „Wesentlich bei der Eintragung sind dabei die verwendeten Bilder“, sagte Schmidt. „Allerdings gilt hier tatsächlich das Motto: Weniger ist oft mehr“. Ist die Gestaltung dann eingetragen, darf diese nicht von Dritten verwendet werden. Auch eine Einfuhr optisch entsprechender Waren ist dann nicht mehr erlaubt. Der Haken dabei: „Das Marken- und Patentamt prüft hier nicht. Und prüft übrigens auch nicht, ob eine gegebenenfalls eine Kollision mit älteren Rechten vorliegt“, warnte Schmidt.

Das Designschutzrecht – früher Geschmacksmuster – kann weitreichende Folgen haben, die Ewald Nüssel, Inhaber von EHV Sicherheit, erläuterte. Aus seiner Tätigkeit als Entwickler bei Storchenmühle, einem bekannten Hersteller von Kindermöbeln und Kinderbedarf, machte er anhand von Beispielen deutlich, wie ungeschickt eingetragene Designs-Schutzrechte nicht durchsetzbar waren. Aber auch wie mit sehr gutem und sehr gut geschütztem Design Produkte von Mitbewerbern umschifft wurden.

Recherche teilweise kostenfrei

Auch bei Carolin Schuberth stand ein Kinderprodukt im Mittelpunkt. Die Geschäftsführerin der Werbeagentur excellents GmbH Kulmbach zeigte den Weg auf, den ein neu entwickelter Kinder-Waschlappen bei der Eintragung in das Designregister zurückgelegt hat. Schuberth skizzierte dabei auch die Unterstützung, die das Patentzentrum Hof dabei geleistet hat. „Wir haben hier direkt vor Ort einen guten Partner, der immer weiterhelfen kann, wenn es um Schutzrechte geht“, appellierte die Geschäftsführerin an die Teilnehmer, das in Oberfranken vorhandene Know-how für sich zu nutzen. So riss Dipl.-Ing. Harald Rietsch vom Patentzentrum Hof kurz an, wie eine professionelle Designrecherche funktioniert, so dass die Gefahr einer Abmahnung minimiert wird. „Diese Recherche kann, teilweise sogar kostenfrei, im Lesesaal des Patentzentrums in Hof durchgeführt werden.“ Dass dabei nicht nur Designs, sondern unter Umständen auch 3D-Marken betrachtet werden müssen, erklärt er eindrucksvoll.

Entdeckt man einen Nachahmer am Markt oder erhält man selbst eine Abmahnung, sollte man reagieren. Wie sich zum Beispiel klären lässt, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist und wie man sich gegen falsche Anschuldigungen zur Wehr setzen kann – das war der Part von Rechtsanwalt Jürgen Pröll von der Die Patenterie aus Bayreuth.

Reges Interesse bei dem Workshop, bei dem der richtige Umgang mit Designschutzrechten erläutert wurde.
Patentzentrum Hof
Reges Interesse bei dem Workshop, bei dem der richtige Umgang mit Designschutzrechten erläutert wurde.

Dr. Regina Bühl vom Patentzentrum Hof führte die Teilnehmer des Workshops "Design ist überall" in das Thema ein.
Patentzentrum Hof
Dr. Regina Bühl vom Patentzentrum Hof führte die Teilnehmer des Workshops "Design ist überall" in das Thema ein.

Hof, 23. November 2017

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