
WeiterbildungsstipendiumDie finanzielle Unterstützung für berufliche Talente
Durch die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung“ werden begabte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung gezielt durch ein Weiterbildungsstipendium unterstützt.
Das Weiterbildungsstipendium - kurz und knapp
Gefördert werden kann wer:
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat
- jünger als 25 Jahre ist,
- die Gesellen- oder Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk auf Landes- oder Bundesebene teilgenommen hat und dabei unter die ersten Drei gekommen ist
Wichtig: Das Erfüllen der genannten Kriterien garantiert keine Aufnahme in das Förderprogramm. Bei Bewerberüberhang wird die Vergabe der Stipendienplätze über die Durchschnittsnote in einem Auswahlverfahren entschieden
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (z. B. Meister, Restauratoren, Techniker, Betriebswirte, Fachwirte)
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten währen ihre Maßnahme selbst aus. Über die die Förderfähigkeit entscheidet die Handwerkskammer. Vollzeitmaßnahmen sind in der Regel nicht förderfähig.
Die Förderung beträgt bis zu 9.135 Euro in maximal drei Jahren (3.045 Euro pro Jahr). Es können beliebig viele förderfähige Weiterbildungen im Rahmen des Gesamtförderbetrages beantragt werden. Je Fördermaßnahme ist ein Eigenanteil von 10 Prozent einzubringen.
Bewirb dich jetzt – so geht’s:
Hast auch du deine Ausbildung super abgeschlossen und Lust weiterzukommen? Worauf wartest du dann? Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir immer zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. November des Vorjahres. Bitte beachte, dass uns bis zu diesem Datum deine Bewerbung vorliegen muss, da sonst eine Aufnahme ausgeschlossen ist.
Im Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahmen in die Begabtenförderung besteht nicht.