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Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt innovative KMU bei ihrer Teilnahme als Aussteller auf deutschen internationalen MessenFördermodul im Inlandsmesseprogramm zum Neustart von Messen 2021-2022

Innovative kleine und mittelständische Unternehmen können bei ihrer Teilnahme als Aussteller auf deutschen internationalen Messen in diesem Jahr finanzielle Unterstützung beantragen. Damit will die Bundesregierung gezielt das Exportmarketing der Unternehmen hierzulande stärken und fördern. Das Programm ist im Oktober 2021 gestartet und bis Ende 2022 befristet.

Das Programm fördert Einzelbeteiligungen von Ausstellern an ausgewählten Messen. Teilnehmen können innovative Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die nach der EU-Definition zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören und damit weniger als 250 Mitarbeiter haben und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz erwirtschaften. Damit richtet sich das Programmmodul bewusst an etablierte Unternehmen, die mindestens 10 Jahre am Markt tätig sind. Die Unternehmen müssen Produkte, Verfahren und Dienst-leistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben. Die Förderung umfasst ei-nen 40%igen Zuschuss bei den Kosten für Standmiete und Standbau von bis zu 12.500 Euro.

Interessierte Unternehmen müssen ihren Antrag bis spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Messetermin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stel-len. Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen und zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der rechts stehenden BAFA-Veröffentlichung sowie den dazugehörigen Verlinkungen.



Informationen

Detaillierte Informationen zur Beantragung der Förderung erteilt das BAFA:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414 – Außenwirtschaft, Messen
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
06196 908-2409
www.bafa.de