Wir bauen für Sie Brücken!Fördermöglichkeiten

Wir helfen durch den Förderdschungel!

Wir kennen alle finanziellen Fördermöglichkeiten für Ihre erfolgreiche Fortbildung im Handwerk. Bei uns finden Sie die passenden Informationen, um sich umfassend und gründlich in unseren Bildungszentren weiterzubilden.

Haben Sie Fragen zu Förderprogrammen oder möchten Sie eine individuelle Bildungsberatung?

Rufen Sie uns uns an - kostenfrei 0800 / 666 111 2

1. Das Aufstiegs-BAföG

Finanzierungshilfen für Ihre Aufstiegsfortbildung sind nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) möglich.

Hier finden Sie die aktuellen Konditionen.

Gerne beraten wir Sie zu den Fördermöglichkeiten des Aufstiegs-BAföG.

2. Förderung durch die Agentur für Arbeit

Qualifizierungschancengesetz

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die fortschreitende Digitalisierung und der demographische Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt. Die finanzielle Förderung können Unternehmen nutzen, um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf diese Veränderungen vorzubereiten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können von attraktiven Zuschüssen zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung) profitieren.

Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

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3. Begabtenförderung Berufliche Bildung

Für das Weiterbildungsstipendium können sich Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung qualifizieren, wenn sie ihre Gesellenprüfung mit überdurchschnittlichen Leistungen (Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgeschlossen haben oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (mindestens Platzierung als Landessieger) nachweisen können. Bei Aufnahme in die "Begabtenförderung Berufliche Bildung" darf der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Zeiten des Mutterschutzes und Erziehungszeiten, kann eine Antragstellung auch bis vor Vollendung des 27. Lebensjahres ermöglicht werden. Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen.

Hier finden Sie nähere Informationen (Gesellen- und Abschlussprüfungen => Weiterbildungsstipendium).

Ansprechpartner

Ulrich Schmitt

Referent

Tel. 09561 517-17

Fax 09561 517-60

ulrich.schmitt--at--hwk-oberfranken.de

Lorena Fischer

Sachbearbeiterin

Tel. 09561 517-10

Fax 09561 517-60

lorena.fischer--at--hwk-oberfranken.de

4. Fördermöglichkeiten für Soldaten

Gefördert werden können: Nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) Soldaten auf Zeit (SaZ) während ihrer Dienstzeit und Grundwehrdienstleistende (GDW 1) nach den Richtlinien zur Berufsförderung für Grund-wehrdienstleistende. Anspruch auf Fachausbildung nach § 5 SVG haben: Zum Dienstzeitende SaZ mit einer Verpflichtungszeit von 4 und mehr Jahren. Der Antrag muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD) gestellt werden. Sie erhalten weitere Auskünfte an den Beratungsstellen der Standorte.


5. Steuerliche Auswirkungen

Aufwendungen, die aus der Inanspruchnahme eines Darlehens entstehen sowie Lehrgangs-, Prüfungs- und Unterbringungskosten, können Sie beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Steuerberater über die konkreten Möglichkeiten.



6. Sonderprogramm "Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)"

Durch Gewährung von ESF-Plus-Mitteln über das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales kann die Handwerkskammer für Oberfranken die unter diese Förderung fallenden Fachlehrgänge zu erheblich reduzierten Lehrgangskosten anbieten. Die verringerten Kosten für die betroffenen Lehrgängen gelten nur unter der Voraussetzung, dass entsprechende Fördermittel gewährt werden.

Bitte fragen Sie uns nach den Voraussetzungen und der voraussichtlichen Höhe der Förderung.

7. Meisterbonus

Für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen gewährt der Freistaat Bayern den Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro (Stand: 03/2023). Die Auszahlung erfolgt zu zwei Terminen im Jahr über die Handwerkskammer für Oberfranken.

Anprechpartner

Andreas Bauer

Referent

Tel. 0921 910-124

Fax 0921 910-45124

andreas.bauer--at--hwk-oberfranken.de