HWK, Handwerkskammer
Frank Wunderatsch

Antragseinreichung bis 31. März 2021 - Diesmal im Fokus: Vielfahrer mit PKW und LeichtfahrzeugenFörderprogramm "Elektromobilität - Beschaffung Elektrofahrzeuge + Ladeinfrastruktur"

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die bundeseigene NOW GmbH, die für die Bundesministerien Förderprogrammen vor allem rund um nachhaltige Mobilität und Energieversorgung umsetzt und koordiniert, und der Projektträger Jülich (PTJ), haben gemeinsam das Förderprogramm "Elektromobilität - Beschaffung Elektrofahrzeuge + Ladeinfrastruktur" veröffentlicht. Dieses soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen in Betrieben erhöhen. Im Rahmen des Förderprogramms werden sowohl Elektrofahrzeuge als auch die dafür notwendige Ladeinfrastruktur unter bestimmten Bedingungen gefördert.

Aus Sicht des Handwerks hat dieses Programm einige Besonderheiten:

  • Auch die Ladeinfrastruktur, welche für das Fahrzeug benötigt wird, kann gefördert werden. Also kann sich ein Betrieb die gewerbliche Ladesäule zum Auto mitfördern lassen.
  • In dem Programm "Elektromobilität - Beschaffung Elektrofahrzeuge + Ladeinfrastruktur" geht es nicht um Nutzfahrzeuge, sondern um PKW und Leichtfahrzeuge.
  • Den bei ähnlich gelagerten Förderprogrammen enthaltenen "Handwerkerbonus", der eine Beantragung unabhängig von der Betriebsgröße möglich macht, ist in diesem Förderaufruf nicht vorgesehen. Es gelten die gängigen KMU-Richtlinien.


Die Details im Überblick:

Welche Fahrzeuge werden gefördert:

Gefördert werden Neufahrzeuge aus folgenden Kategorien, die mindestens zu 60 % mit  erneuerbarer Energie betrieben werden:

  • straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen
    • M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)
    • L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie (PDF finden Sie rechts unter Downloads)
  • Sonderfahrzeuge, soweit diese nicht den Fahrzeugklassen N1, N2 oder N3 (Nutzfahrzeuge) zuzuordnen sind

Eine Übersicht der Fahrzeugklassen finden Sie im Downloadbereich!

NICHT gefördert werden Fahrzeuge,  die den folgenden Klassen angehören Klassen:

  • M2, M3 (Busse)
  • N1, N2, N3 (Nutzfahrzeuge)
  • Hybride (HEV)
  • Plug-In-Hybride (PHEV)
  • Schienenfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis
  • Umrüstungen auf Elektroantrieb
  • Pkw, die einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von 65.000 Euro oder höher besitzen
Die Höhe des Zuschusses:

Es werden mindesten 40% von der Preisdifferenz eines Referenzfahrzeuges und der des Elektrofahrzeuges gefördert.

Beispielsweise mit einer Förderung von 40% (Nettopreis):

  • Kaufpreis für ein E-Fahrzeug: 10.000 Euro
  • Kaufpreis für ein Referenzfahrzeug: 5.000 Euro
  • Differenz zwischen den beiden Fahrzeugen: 5.000 Euro
  • Berechnung der zu enthaltenden Fördersumme: 5.000 Euro x 40 Prozent Förderquote
  • Auszahlung von: 2.000 Euro (die restlichen 3.000 Euro gelten als Eigenanteil)

Weitere Informationen zum Förderprogramm und wie Sie einen Antrag stellen können finden Sie hier.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne mit dem Innovations- und Technologieberater der Handwerkskammer für Oberfranken, Andreas Kätzel, Kontakt aufnehmen, der zu diesem Themenbereich generell Unterstützung anbietet. Seine Kontaktdaten finden Sie nebenstehend!

Ansprechpartner

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de



Downloads



 Weitere Informationen

Der Projektträger Jülich (PTJ) hat FAQ zu dem neuen Förderprogramm zusammengestellt, diese finden Sie unter dem nachstehenden Link:

https://www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest/faq



Die NOW GmbH bietet ein Online-Seminar zum Förderprogramm und zur "Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur“ an:

https://www.now-gmbh.de/aktuelles/veranstaltungen/now-online-seminar-beschaffung-von-battrieelektrischen-fahrzeugen-und-ladeinfrastruktur/