
Gemeinsame Betriebskontrollen ergeben Beanstandungen
Bamberg. Nicht anwesende Betriebsleitungen, fehlende Beschäftigungsnachweise und sogar durch Fenster flüchtende Mitarbeiter – die gemeinsamen Kontrollen, die die Handwerkskammer für Oberfranken und ein Vertreter der Kreishandwerkerschaft Bamberg gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Bamberg bereits Anfang September (04.09.) bei 19 Friseurbetrieben im Stadtgebiet Bamberg durchführte, ergab eine ganze Reihe von Beanstandungen. Diese werden nun, je nach Verstoß, von den zuständigen Behörden und Körperschaften weiterverfolgt.
„In den Fällen, die gegen Vorgaben der Handwerksordnung verstoßen, können wir selbst tätig werden und beispielsweise die Löschung aus der Handwerksrolle von Amts wegen beantragen“, sagt der Hauptgeschäftsführer der HWK für Oberfranken, Reinhard Bauer. Alle anderen Beanstandungen werden von der Gewerbeaufsicht und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bearbeitet. In dem Fall, in dem zwei in einem Barbershop Tätige sofort durch rückwärts
gelegene Fenster flüchteten, wurde zudem die Polizei eingeschaltet, die nach den Geflüchteten suchte. Zwei weitere Betriebe, die die HWK bereits vorab zu Maßnahmen aufgefordert hatte, waren bereits geschlossen.
„Diese Kontrollen sind uns sehr wichtig“, betont der Hauptgeschäftsführer. „Denn alle handwerklichen Betriebe unterliegen den gleichen, eindeutigen rechtlichen Regelungen. Daran müssen sich alle halten, auch Barbershops.“ Ziel der stichpunktartigen Kontrollen, die die HWK regelmäßig initiiere, sei daher immer, Betriebe zu identifizieren, die sich nicht an Gesetz und Ordnung halten. „Damit schützen wir diejenigen, die sich an die vorgegebenen Standards halten“, erklärt Bauer weiter. Dies sei auch im Sinne der Kunden wichtig, die zurecht eine meisterliche Qualität erwarten dürfen. Allerdings stehe es außerhalb der rechtlichen Möglichkeiten einer HWK, beispielsweise die Hygienestandards zu überprüfen.
Die Handwerkskammer darf lediglich die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle und deren dauerhafte Einhaltung überprüfen. Daher ist die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Ordnungsbehörden essenziell. Der HWK-Hauptgeschäftsführer: „Unser eigener rechtlicher Spielraum ist sehr begrenzt.“ Dennoch müsse allen Betrieben klar sein, dass durch die Kooperationen jederzeit Kontrollen erfolgen könnten. „Wir haben für Bamberg bereits neue Kontrollen besprochen, dann wieder gemeinsam mit dem Zoll.“
Die gemeinsame Kontrolle war auch aus Sicht der Stadt wichtig, da nur regelmäßige Kontrollen, die dauerhafte Einhaltung vor allem gewerberechtlicher Vorschriften sicherstellen können. Nach einer Kontrollaktion im Juni in Bayreuth war die gemeinsame Überprüfung im Bamberger Stadtgebiet nun in kurzem Abstand bereits die zweite gemeinsame Aktion in Oberfranken – weitere werden in der Region folgen.
Bamberg, 12. September 2025