
Wir schützen oberfränkische Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Unternehmen vor Forderungsausfällen!Inkassodienste
Inkasso- und Verrechnungsstelle
Die Inkasso- und Verrechnungsstelle hat die Aufgabe, die oberfränkischen Handwerksbetriebe und handwerksähnlichen Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen, indem auf Wunsch offene Forderungen eingezogen werden.
Die Kontrolle des pünktlichen Zahlungseinganges und der Schutz vor Forderungsausfällen ist ebenso wichtig für einen Betrieb wie die erbrachte Leistung. Gefahrenquellen im Betrieb können sein: keine zeitnahe Rechnungsstellung, unzureichender Mahndienst, nachlässige Fristenkontrolle und die nicht durchgeführte Prüfung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Als wirtschaftliche Folgen ergeben sich daraus, dass die eigene Liquidität (Zahlungsfähigkeit) gemindert wird. Dies hat wiederum zur Folge, dass beim Einkauf nicht skontiert werden kann (= entgangener Gewinn) und dass es zu erhöhten Zinsaufwendungen kommt (Kosten des Betriebsmittel- bzw. Kontokorrentkredites).
Selbstverständlich wird neben der Liquidität auch die Rentabilität, also die Gewinnsituation des Betriebes, beeinträchtigt. Die steigenden Zinsaufwendungen wirken sich auf die Kalkulation des Betriebes aus. Es müssen eventuell höhere Preise am Markt verlangt werden, wodurch die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt wird. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund mangelnder Liquidität zur Kündigung der Kredite seitens der Bank. Dies würde das Ende des Unternehmens bedeuten, d. h., das Insolvenzverfahren wäre unumgänglich.
Um Sie davor zu schützen, gibt es die Inkasso- und Verrechnungsstelle. Die Inkasso- und Verrechnungsstelle mahnt noch einmal für Sie, und - wenn nötig - wird auf Wunsch das gerichtliche Mahnverfahren über eine Rechtsanwaltskanzlei eingeleitet.
Notwendige Unterlagen
Um eine ordentliche Abwicklung der Inkassotätigkeit zu gewährleisten, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
1. Schriftverkehr über
- Auftragserteilung
- Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung oder Warenlieferung
- Teilzahlung(en)
- eventuelle Einwendungen des Schuldners
2. sämtliche Rechnungen und Mahnungen an den Schuldner
3. genaue Anschrift des Schuldners
- bei Privatpersonen und Einzelfirmen: Angabe des Auftraggebers bzw. Inhabers
- bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH): Angabe der/des Geschäftsführer(s)
- bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG): Angabe der/des persönlich haftenden Gesellschafter(s)
jeweils mit Vor- und Zunamen.
Kosten
Es entstehen für den Gläubiger nur dann Kosten, wenn es weder der Inkasso- und Verrechnungsstelle noch der Rechtsanwaltskanzlei möglich ist, die Forderung einzuziehen (z. B. Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner). Sollte dieser Fall eintreten, fallen pro Angelegenheit nebenstehende Gebühren an.
Gerichtliches Mahnverfahren
Rechtsanwaltskanzlei:
Pauschalhonorar von je 35,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung sowie sämtliche angefallenen Kosten
Gerichtliches Klageverfahren
Rechtsanwaltskanzlei:
Abrechnung nach den geltenden Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)