Teilneubau Hof
HWK

Die HWK wird ein Kunst-am-Bau-Projekt im Rahmen des Teilneubaus und der Umstrukturierung des BTZ Hof realisieren - Künstlerinnen und Künstler sind aufgefordert, sich zu bewerben.Kunst am Bau

Die Aufgabe

Die Handwerkskammer lädt professionelle, frei schaffende Künstlerinnen und Künstler ein, sich für den offenen Wettbewerb zur künstlerischen Gestaltung des Außen­bereichs mit Haupteingang zum Berufsbildungs- und Technologiezentrum Hof in einem zweistufigen Teilnahmewettbewerb zu beteiligen.

Aus den Bewerbungen der Stufe 1 wählt die Auswahlkommission 5 bis 8 Künstlerinnen und Künstler aus, die mit der Erstellung eines Entwurfes für die Stufe 2 beauftragt werden. Das Honorar hierfür beträgt 1.500 EUR brutto.

Aus den eingereichten Entwürfen wählt die Jury den Siegerentwurf mit Ausführungsempfehlung.

Bei Ausführung wird das Honorar für den Entwurf auf das Gesamthonorar angerechnet.

Grundlage des Kunstwerks soll eine Auseinandersetzung mit den Aufgaben und Zielen der Bildungseinrichtung, dem Handwerk im Besonderen und den dort lernenden und lehrenden Menschen sein. Die handwerklichen Lern- und Tätigkeitsfelder in den vorhandenen Werkstätten sind: Elektrotechnik, Kfz, Maler, Metallbau, Mechatronik und Sanitär-Heizung-Klimatechnik. Diese Berufssparten sollen in der Kunst am Bau aufgegriffen, reflektiert und in eine von außen gut sichtbare Form gebracht werden. Die Handwerkskammer wünscht sich Akzeptanz bei den Auszubildenden und Meisterschülern und eine Signalwirkung mit hohem Wiedererkennungs- und Identifikationswert.

Mögliche Standorte der Kunstwerke auf dem Gelände sind auf den Plänen eingezeichnet. Auf die bau- und brandschutzrechtlichen Anforderungen ist Rücksicht zu nehmen.

Reinigung, Pflege und Unterhaltung des Kunstwerks müssen minimiert sein und der Nutzerin keinen zusätzlichen Aufwand/Kosten verursachen. Bestimmungen des Brandschutzes und des Unfallschutzes sind zu berücksichtigen (dies wird bei Bedarf bei einer Ortsbegehung besprochen).



Wie läuft der Wettbewerb ab?

Das Verfahren erfolgt als zweistufiger offener Wettbewerb

  1. Stufe: offener, vorgeschalteter anonymer Teilnahmewettbewerb
  2. Stufe: anonymer Wettbewerb unter den Ausgewählten der Stufe 1


Veröffentlichung der Auslobung:25.06.2021
Kolloquium für Rückfragen:14.07.2021
Die eingegangenen Rückfragen werden auf der Internetseite der Ausloberin veröffentlicht (siehe Downloadbereich). Nach dem  14.07.2021 sind keine Rückfragen mehr möglich.
 
Abgabe der Bewerbungsunterlagen Stufe 1:10.08.2021, 17.00 Uhr
bei der Handwerkskammer für Oberfranken,
Kerschensteinerstraße 7, 95448 Bayreuth
optional gilt der Poststempel des Tages;
Beiträge, die mehr als fünf Werktage nach dem 10.08.2021 eingehen, können von der Jury ausgeschlossen werden und unberücksichtigt bleiben.
Sitzung der Auswahlkommission:19.08.2021
Benachrichtigung der für Stufe 2 Ausgewählten:25.08.2021

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstlerinnen, Künstler oder Künstlergruppen die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bei Künstlergruppen muss jedes Mitglied benannt sein.

Die Professionalität ist durch geeignete Unterlagen zu belegen:

  • Mitgliedschaft in einem professionellen Künstlerverband (z.B. BBK, DKB, GEDOK).
  • und/oder Mitgliedschaft in der KSK

Mit der Teilnahme erkennt jede/r Künstler/in die Wettbewerbs- und Ausschreibungsbedingungen an. Das Recht zur Erstveröffentlichung des Entwurfs verbleibt bei der Ausloberin.

Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.



Alle relevanten Unterlagen finden Sie nebenstehend zum Download.