Personelles Neue Regelungen für Honorartätigkeiten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieser Beitrag ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter relevant, die für die HWK Unterricht geben / in den Meisterschulen Klausuren oder Übungsaufgaben korrigieren.
Wir haben Ende des Jahres 2021 eine neue Regelung für die Honorartätigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt und angekündigt, dass diese Regelungen im Lauf des Jahres einem Controlling unterzogen werden. Das Controlling hat ergeben, dass sich die unterschiedliche Vergütung nach Steuerklassen nicht bewährt hat.
Ab dem 1. Januar 2023 werden deswegen alle Steuerklassen gleich behandelt. Für alle Steuerklassen wird der – höhere – Betrag verrechnet.
Die Vorteile der neuen Regelung sind:
- wesentlich weniger Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung
- keine Mitarbeiterin / kein Mitarbeiter wird schlechter gestellt
- Es entstehen der HWK kaum Mehrkosten
Die Dienstverfügung selbst, und die Abrechnungsformulare bleiben unverändert.
Geändert wurden die Dokumente
- Anlage 1 Regelung der Lehrtätigkeit von HWK-Mitarbeiter*innen
- Dozentenvertrag Mitarbeiter - Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom tt.mm.jjjj
(hierzu bekommen Sie eine gesonderte Information im Januar, ob die Zusatzvereinbarung neu unterschrieben werden muss, wird gerade geprüft)
Sie finden die neuen Dokumente im Intranet unter
- Qm/Dokumentenmanagement in der Rubrik Dozenten / Unterricht / Formulare
Hier nochmals die Vergütungssätze, die ab 1. Januar für alle Steuerklassen gleich verrechnet werden
1a: Meisterschulen / Fortbildung
- Höhe der Vergütung inklusive Zuschlag für die ersten 100 Unterrichtseinheiten: 60,-€ je Unterrichtseinheit
- Ab der 101. Unterrichtseinheit: 38,-€ je Unterrichtseinheit
ohne Zuschlag
1b: ÜLU/Jugendberufshilfe:
- Höhe der Vergütung für die ersten: 100 Unterrichtseinheiten
40,-€ je Unterrichtsstunde - Ab der 101. Unterrichtseinheit: 35,-€ je Unterrichtsstunde
Beste Grüße
Dr. Bernd Sauer
Geschäftsführer