Hier finden Sie die aktuellesten Unterlagen rund um das neue Kassengesetz 2020Richtige Kassenführung

Seit Januar 2020 ist ein neues Kassengesetz in Kraft. Demnach müssen Kassensysteme mit einer zertifizierten "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE) ausgestattet sein und beim Finanzamt angemeldet werden. Gleichzeitig gewinnt damit auch das Thema Verfahrensdokumentation mehr und mehr an Bedeutung.

Die Betriebsberater der Handwerkskammer für Oberfranken haben zu dem neuen Gesetz ein übersichtliches Merkblatt erarbeitet, das eine auf drei Seiten komprimierte Zusammenfassung der Neuerungen darstellt und den Betrieben einen schnellen Überblick ermöglicht.

Grundlage ist die umfangreiche Handreichung zur Kassenführung des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH), die regelmäßig aktualisiert wird und zum Beispiel bereits den geänderten Anwendungserlass zu §146a AO zur Belegausgabe berücksichtig ebenso wie durch die Corona-Pandemie bedingten Vorgaben.



Billigkeitsregelung bis zum 31. März 2021

Kassen, die nicht über eine TSE verfügen, werden auch dann über den 30. September 2020 hinaus bis zum 31. März 2021  seitens der bayerischen Finanzämter nicht beanstandet, wenn:

  • die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder
  • der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist (benötigt eine Bestätigung vom Hersteller).

Dazu muss ein Nachweis in der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufgeführt werden.



Aktuelle Termine



 Ansprechpartner

Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner aus der Betriebswirtschaftlichen Beratung:

www.hwk-oberfranken.de/beratung

Bitte beachten Sie die regionalen Zuständikeiten!



 Downloads



 Weitere Informationen

Praxistipps zur Kassenführung zu Zeiten der Coronapandemie