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Mehr Tests für mehr Sicherheit der Handwerksbetriebe - Info zu Kunden-Tests bei click & meet - Was gilt bei Kursteilnahmen an den BTZ?Schnell- und Selbsttests: Fragen und Antworten für Betriebe und für ÜLU-Teilnehmende

Informationen zu der Testangebotspflicht für Arbeitgeber

Alle wichtigten Informationen zu der seit 20. April geltenden Testangebotspflicht lesen Sie hier.



HWK setzt COVID-19-Musterteststrategie für Bildungszentren um: Test sind verpflichtend!

Die Handwerkskammern in Bayern setzen ab kommender Woche (KW 19) die COVID-19-Musterteststrategie für die Bildungszentren des Handwerks in Bayern um, die der Bayerische Ministerrat auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger beschlossen hat. 



Wichtige Hinweise vorab:

 Eine Befreiung von der Testpflicht ist grundsätzlich nicht möglich! Wer sich nicht testet, kann nicht an den Maßnahmen teilnehmen!

 Die Tests können nur genutzt werden, wenn eine Einwilligungserklärung vorliegt bzw. die nachstehenden "Wichtige Hinweise_Selbsttests Kursteilnehmer" akzeptiert werden!



Die COVID-19-Musterteststrategie sieht vier verschiedene Testfälle vor:

  • Beschäftigte der Bildungszentren:
    • zwei Selbsttests pro Woche
    • vorab, in Eigenregie durchzuführen
  • Externe Dozenten und Honorarkräfte:
    • bei Präsenzunterricht und je nach Dauer der Lehrtätigkeit bis zu zwei Tests pro Woche
    • vorab, in Eigenregie durchzuführen
  • Auszubildende/ÜLU-Teilnehmende:
    • Testung zweimal pro Woche
    • zu Beginn und in der Regel am vierten Kurstag
    • vor Ort unter Aufsicht
  • Teilnehmende von Fort- und Weiterbildungen:
    • in Vollzeitkursen zwei Tests pro Woche
    • bei Teilzeitkursen erneute Testung bei Unterbrechung des Präsenzunterrichts innerhalb einer Woche





Schnelltests für Betriebe

Seit dem 8. März 2021 finanziert der Bund für alle Bürger mindestens einmal pro Woche einen Schnelltest in den lokalen Testzentren vor Ort. Wer positiv getestet wird, sollte sein Ergebnis direkt mit einem PCR-Test überprüfen lassen. Und wer negativ getestet wird, sollte trotzdem weiter die AHA-L-Formel beachten.



Anleitungen: How to...

Auf YouTube finden Sie verschiedene Videos, die die grundsätzliche Handhabung von Selbst- und Schnelltests erläutern.

Die grundsätzliche Handhabung von Selbsttests erklärt ein Beitrag vom Bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege:

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Nachstehend zudem das Video einer Online-Schulung, das das Landratsamt Hof für Betriebe erstellt hat, die Schnelltestungen anbieten wollen:

 
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Regionale Initiativen:

Hochfranken:
Die Landkreise Wunsiedel i. Fichtelgebirge und Hof sowie die Stadt Hof  bieten kostenlose Antigen-Schnelltests für Unternehmen an (solange Vorrat reicht). Der Landkreis und die Stadt Hof geben dabei eine Grundausstattung aus, die Bestellung läuft über die Adresse des Landratsamtes Hof.

Bayreuth:
Stadt und Landkreis Bayreuth, die Handwerkskammer für Oberfranken, die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth und der Bayreuther Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes haben gemeinsam eine COVID-19-Testungen Handreichung für Unternehmen in Stadt und Landkreis Bayreuth erarbeitet.
Eine kurze Info zur ,,Antigen-Schnelltest-Helferschulung“ des BRK-Bildungszentrums in Bayreuth finden Sie hier: Seminar Schnelltestschulung.



Besteht eine Testpflicht seitens der Mitarbeiter?

Eine grundsätzliche Verpflichtung eines Mitarbeiters gibt es nicht, da diese ein unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und in das Persönlichkeitsrecht ist. Ohne konkreten Anlass wie Symptome könnten Betriebe daher ihre Mitarbeiter nicht ohne Weiteres dazu verpflichten, sich testen zu lassen.

Eine Ausnahme gilt bei körpernahen Dienstleistungen, wenn Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten nicht eingehalten werden können. Dann könnten Arbeitgeber von ihren Beschäftigten verlangen, dass sie sich testen lassen.

Liegen Symptome einer Corona-Infektion vor. oder sind die Arbeitnehmer etwa aus einem Risikogebiet zurückgekehrt (Urlaub), kann ein Test verlangt werden. Wer in diesem Fall einen Test verweigert, kann den Betriebsräumen verwiesen werden und hat dann grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Entgeltzahlung für diesen Tag.



Welche verschiedenen Testverfahren gibt es?

  • PCR-Test: Dieser wird von medizinischen Personal durchgeführt und in einem Labor ausgewertet.
  • Antigen-Schnelltest: Dieser wird durch medizinisches Personal in einem Testzentrum durchgeführt. Die Auswertung erfolgt sehr zeitnah direkt vor Ort.
  • Selbsttest: Bei diesem Testverfahren führt man den Test selbst durch, ebenso wie die Auswertung.

Schnelltests und Selbsttests haben gegenüber PCR-Tests eine deutlich höhere Fehlerquote. Positive Testergebnisse mit diesem beiden Testverfahren sollten daher immer mit einem PCR-Test abgeglichen werden. 



Welchen Zweck haben Schnelltests?

Schnelltests werden eingesetzt, um beispielsweise Mitarbeiter bei Bedarf regelmäßig zu testen. Sie sollen in bestimmten Situationen zusätzliche Sicherheit bieten. Von Schnelltests sind die sogenannten Selbsttests zu unterscheiden, die im Gegensatz zu Schnell- und PCR-Test selbst durchgeführt werden können.



Wo werden Schnelltests durchgeführt?

Auf den Seiten der Regierung von Oberfranken finden Sie eine Übersicht mit den Testzentren in der Region.



Wie häufig ist eine Testung möglich?

Aktuell ist eine Testung mit einem Schnelltest 1x pro Woche möglich, sofern man nicht einer speziellen Berufsgruppe angehört.



Wer trägt die Kosten eines Schnelltests?

Die Kosten eines Schnelltests für Mitarbeiter oder Kunden trägt das Unternehmen.

Mittlerweile bieten die Landkreise Wunsiedel i. Fichtelgebirge und Hof kostenlose Antigen-Schnelltests für Unternehmen an (solange Vorrat reicht).
Über die nachfolgenden Links können Betriebe aus diesen Landkreisen diese Tests bestellen. Ausgeliefert werden die Schnelltest über die jeweiligen Landratsämter:



Sind Corona-Schnelltests sinnvoll?

Schnelltests müssen von medizinischen Personal durchgeführt werden. Die testende Person muss die dafür notwendige Schutzbekleidung tragen. Für Betriebe sind Schnelltests nur begrenzt sinnvoll, da die Tests zu einem erheblichen Teil zu falschen positiven bzw. falschen negativen Ergebnissen führen.

Positive Testergebnisse müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet und durch einen PCR-Test verifiziert werden. Die getesteten Personen müssen sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne begeben.

Für den Einsatz von Schnelltests sollte ein Testkonzept erarbeitet werden, in dem festgelegt wird, wer wann getestet wird. Eine regelmäßige Testung aller Mitarbeiter führt zu einem erheblichen organisatorischen Aufwand und sollte daher  sehr genau überlegt werden.