Strafrechtliche Überprüfung des Verhaltens des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden der GTO beantragt

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HWK für Oberfranken lässt Höhe der Aufwandsentschädigungen strafrechtlich prüfenStrafrechtliche Überprüfung des Verhaltens des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden der GTO beantragt

Bayreuth/Oberfranken. Die Handwerkskammer für Oberfranken, vertreten durch Präsident Thomas Zimmer und Hauptgeschäftsführer Thomas Koller, hat bei der Staatsanwaltschaft Hof beantragt, die Rechtmäßigkeit der Höhe der Aufwandsentschädigungen des ehemaligen, langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gewerbe-Treuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft mbH (GTO) strafrechtlich zu überprüfen.

Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende übte dieses Amt vom 1. Januar 1999 bis 31. Juli 2019 aus und erhielt hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 30.000 EUR im Jahr. Bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung mit berücksichtigt war die Übernahme zusätzlicher interner geschäftsführender Aufgaben durch den Aufsichtsratsvorsitzenden. Strafrechtlich geprüft wird die Vergütung für die Zeit ab seinem Ausscheiden als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Oberfranken im Jahr 2011. Denn ab diesem Zeitpunkt wurden die geschäftsführenden Aufgaben vom Aufsichtsratsvorsitzenden nicht mehr wahrgenommen. Zum Vergleich: Die Vergütung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats, Thomas Zimmer und Thomas Koller, betrug jährlich 1.500 EUR.

Die Anzeige gründet sich auf externe, unabhängige  Untersuchungen, die die GTO und die Handwerkskammer für Oberfranken zur Aufklärung der Veruntreuung bei der GTO in Auftrag gegeben haben. In diesem Fall geht es ausdrücklich nicht um die im November 2019 bekannt gewordene Veruntreuung von 2,1 Millionen Euro. Diese hat nach derzeitigem Kenntnisstand ein früherer Mitarbeiter der GTO und GTU alleine zu verantworten – die Ermittlungen dazu laufen noch.

Die Anzeige gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden der GTO wurde am 7. Februar 2020 bei der Staatsanwaltschaft Hof eingereicht. Diese nimmt nun eine strafrechtliche Einschätzung vor.

Mit der Anzeige setzt die Handwerkskammer ihr konsequentes Vorgehen bei der Aufklärung der Geschehnisse rund um die GTO und deren Tochtergesellschaft GTU (Gewerbe-Treuhand Unternehmens- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH) fort. Grundsätzlich, so Zimmer und Koller, sei es ihre Pflicht, für die Handwerkskammer und ihre Mitglieder tätig zu werden, sobald sich bei unseren Ermittlungen ein Verdacht auf Untreuehandlung ergibt

Fortführung GTO

Grundsätzlich ist die Gewerbetreuhand Oberfranken im Kern wirtschaftlich gesund, dies wurde auch von erfahrenen Steuerberatungsunternehmen bestätigt. Wegen dieser positiven Fortführungsprognose hat sich die Vollversammlung der Handwerkskammer für Oberfranken in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2019 dafür ausgesprochen, die GTO fortzuführen.

Zusammen mit einer Steuerkanzlei aus der Region wird in diesen Wochen für die GTO ein zukunftsfähiges und tragfähiges Fortführungskonzept entwickelt. Damit setzt die Handwerkskammer ein Zeichen für die rund 500 Mandanten der oberfrankenweit tätigen Steuerberatungsgesellschaft – darunter fast 370 Handwerkerinnen und Handwerker.

Offenheit und Transparenz

Die Handwerkskammerverantwortlichen und die Vollversammlung der Handwerkskammer werden alle Vorkommnisse rund um die Steuerverkürzung und die Veruntreuungen bei der GTO ohne Rücksicht auf Personen und Funktionen aufklären. Neben der Beauftragung externer, unabhängiger Prüfer hat die Vollversammlung aus ihrer Mitte heraus dafür einen dreiköpfigen Ausschuss gewählt, der die Aufklärung begleitet.



Hintergrundinformation
Die GTO berät und betreut seit 1978 vor allem Handwerksunternehmen in steuerlichen Fragen. Haupttätigkeitsfelder der GTO sind die Erstellung von Bilanzen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Daneben hat die GTO im Jahr 2010 die Gewerbe-Treuhand Unternehmens- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft (GTU) ausgegliedert und seitdem selbständig geführt. Die GTU übernimmt für Mandanten der GTO vor allem Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung und der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Handwerkskammer für Oberfranken ist Hauptanteilseigner der GTO. Thomas Zimmer und Thomas Koller sind Mitglied des Aufsichtsrats der GTO.

Bayreuth/Oberfranken, 19. Februar 2020



 Ansprechpartner/in



Michaela Heimpel

Abteilungsleiterin

Tel. 0921 910-166

Fax 0921 910-45166

michaela.heimpel--at--hwk-oberfranken.de



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