Veruntreuung / Neuorganisation bei der GTO

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Stand: 19. Februar 2020 - Strafrechtliche Überprüfung des Verhaltens des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden der GTO beantragtVeruntreuung / Neuorganisation bei der GTO

Bayreuth/Oberfranken. Bei der Gewerbe-Treuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft mbH (GTO), bei der die Handwerkskammer für Oberfranken Hauptanteilseigner ist, wurden Veruntreuungen, die ein Mitarbeiter der GTO, der zugleich Geschäftsführer der GTU war, begangen hat, in Millionenhöhe aufgedeckt.

Die GTO berät und betreut seit 1978 vor allem Handwerksunternehmen in steuerlichen Fragen. Haupttätigkeitsfelder der GTO sind die Erstellung von Bilanzen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Daneben hat die GTO im Jahr 2010 die Gewerbe-Treuhand Unternehmens- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft (GTU) als Tochtergesellschaft errichtet. Die GTU übernimmt für die Mandanten der GTO - d.h. im Wesentlichen ebenfalls für unsere Handwerksbetriebe - vor allem Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung und der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Bei einer Betriebsprüfung der GTO durch das Finanzamt Bayreuth im Sommer 2019 wurden Unregelmäßigkeiten bei den Umsatzsteuervoranmeldungen festgestellt. Daraufhin schaltete die Handwerkskammer einen externen und unabhängigen Wirtschaftsprüfer ein, der in einem ersten Schritt die Jahresabschlüsse und die Umsatzsteuervoranmeldungen überprüfte und dabei Untreuehandlungen feststellte.

Die Ergebnisse und weitere externe wie interne Untersuchungen ergaben, dass weitere Untreuehandlungen und Manipulationen in Höhe von 2,1 Millionen Euro  durch den ehemaligen leitenden Mitarbeiter vorgenommen wurden. Daher hat die Handwerkskammer im November 2019 Strafanzeige gegen diesen  früheren, leitenden Mitarbeiter der GTO und Geschäftsführer der GTU gestellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu dauern an. Seitens der GTO wurden ebenfalls zivilrechtliche Schritte gegen den ehemaligen Mitarbeiter eingeleitet.

Überprüfung weiteren Fehlverhaltens / strafrechtliche Ermittlungen gegen ehemaligen geschäftsführenden Aufsichtsrat beantragt

Außerdem haben die Handwerkskammer und die GTO eine Anwaltskanzlei mit der Untersuchung und rechtlichen Prüfung etwaigen Fehlverhaltens weiterer beteiligter Personen und hieraus resultierender Schadensersatzansprüche durch die GTO beauftragt.

Aufgrund der ersten vorliegenden Ergebnisse dieser Prüfung hat die Handwerkskammer Anlass gesehen, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden der GTO zu erstatten. Strafrechtlich überprüft werden soll die Höhe der Aufwandsentschädigungen, die der frühere Aufsichtsratsvorsitzende nach seinem Ausscheiden als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für seine Tätigkeit als geschäftsführender Vorsitzender des Aufsichtsrats der GTO erhalten hat, und dessen Informationsverhalten. Der frühere Hauptgeschäftsführer übte das Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der GTO vom 1. Januar 1999 bis 31. Juli 2019 aus und erhielt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 30.000 EURO im Jahr.  Bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung mitberücksichtigt war die Übernahme zusätzlicher interner geschäftsführender Aufgaben durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, welche dieser ab seinem Ausscheiden als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Oberfranken im Jahr 2011 dann allerdings bei der GTO nicht mehr wahrgenommen hatte.

Zum Vergleich: Die Vergütung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats der GTO, Thomas Zimmer und Thomas Koller, betrug jährlich je 1.500 EUR.

Diese strafrechtliche Prüfung steht nicht im Zusammenhang mit den zuvor geschilderten Untreuehandlungen des GTO- Mitarbeiters.

Fortführung GTO

Grundsätzlich ist die Gewerbetreuhand Oberfranken im Kern wirtschaftlich gesund, dies wurde auch von erfahrenen Steuerberatungsunternehmen bestätigt. Wegen dieser positiven Fortführungsprognose hat sich die Vollversammlung der Handwerkskammer für Oberfranken in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2019 dafür ausgesprochen, die GTO fortzuführen.

Zusammen mit einer Steuerkanzlei aus der Region wird in diesen Wochen für die GTO ein zukunftsfähiges und tragfähiges Fortführungskonzept entwickelt. Damit setzt die Handwerkskammer ein Zeichen für die rund 500 Mandanten der oberfrankenweit tätigen Steuerberatungsgesellschaft – darunter fast 370 Handwerkerinnen und Handwerker.

Offenheit und Transparenz

Die Handwerkskammerverantwortlichen und die Vollversammlung der Handwerkskammer werden alle Vorkommnisse rund um die Steuerverkürzung und die Veruntreuungen bei der GTO ohne Rücksicht auf Personen und Funktionen aufklären. Neben der Beauftragung externer, unabhängiger Prüfer hat die Vollversammlung aus ihrer Mitte heraus dafür einen dreiköpfigen Ausschuss gewählt, der die Aufklärung begleitet.

Bayreuth/Oberfranken, 19. Februar 2020



 Ansprechpartner/in



Michaela Heimpel

Leiterin Kommunikation - Medien

Tel. 0921 910-166

Fax 0921 910-45166

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