
Politische InteressenvertretungVorschläge zum Bürokratieabbau reichen nicht aus
Oberfranken. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV des Bundesministeriums der Justiz liegt im Referentenentwurf vor, die Handwerkskammer für Oberfranken fordert hier deutliche Nachbesserungen. „Leider bleibt der Gesetzesentwurf deutlich hinter unseren Erwartungen zurück“, ist der Präsident der Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken, Matthias Graßmann, enttäuscht. Besonders ärgerlich sei, dass von mehr als 400 von den Verbänden eingereichten Entlastungsvorschlägen lediglich ein kleiner Bruchteil aufgenommen wurde – noch nicht einmal die komplett, die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) als umsetzbar qualifiziert wurden. „Hierfür haben wir kein Verständnis. Denn die Entlastung fällt so im Verhältnis zur Neubelastung allein des letzten Jahres sehr klein aus.“
Dass das Ausmaß an gesetzlich veranlassten Belastungen für Betriebe seit langem ein mehr als kritisches Niveau erreicht hat, ist inzwischen sowohl in der Politik als auch im öffentlichen Bewusstsein angekommen. „Es werden aber keine adäquaten Schlussfolgerungen daraus gezogen oder umgesetzt. „Wir können die Anzahl an angekündigten Paketen und Maßnahmen kaum mehr zählen“, so Graßmann. „Allerdings ist keine echte Umsetzung zu sehen.“ Für das Handwerk habe dies sehr konkrete Auswirkungen. „Immer mehr Betriebe wollen das nicht mehr mitmachen und überlegen zu schließen. Gleichzeitig scheuen viele Meisterinnen und Meister den Schritt in die Selbstständigkeit, da die weiter steigenden Bürokratieanforderungen zum Belastungsfaktor des Handwerks geworden sind“.
Der Hauptgeschäftsführer der HWK, Reinhard Bauer, verweist exemplarisch auf die überbordenden Nachweis- und Dokumentationspflichten: „Von der halbjährlichen Führerscheinkontrollpflicht über die Bestellung eines Abfallbeauftragten oder Datenschutzbeauftragten, über Meldefristen, Verpackungsverordnungen, das Gefahrenstoffrecht bis hin zu Meldepflichten für statistische Erhebungen gibt es eine unglaubliche Menge an Anforderungen an unsere Handwerksbetriebe, die viele kaum mehr stemmen können.“ Schließlich habe der Handwerksbetrieb keine große Verwaltung und eigens dafür zuständige Mitarbeitende. Auch Bauer verweist daher auf die Vorschlagsliste der Verbände und speziell des Zentralverbands des Handwerks (ZDH): „Wir haben für das Bürokratieabbaugesetz IV insgesamt 45 sehr konkrete Ergänzungsvorschläge gemacht. Hier fordern wir ausdrücklich, dass mehr von diesen in das Bürokratieentlastungsgesetz IV aufgenommen werden.“
Oberfranken, 6. März 2024