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Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?
Infoabend
Der Einsatz von Subunternehmen
Der Einsatz von Subunternehmern – auch aus dem EU-Ausland – kann Engpässe bei Bauprojekten und den eigenen Facharbeitermangel abfedern. Gleichzeitig sollte der Generalunternehmer die sog. Unternehmerhaftung im Blick haben und seinem EU-Nachunternehmer Hilfestellungen hinsichtlich der in Deutschland geltenden Meldepflichten geben, um möglichen Unterbrechung während der Projektabwicklung vorzubeugen.
Für diese Veranstaltung konnten wir ausgewiesene Fachleute verschiedener Einrichtungen und Partner wie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Handwerkskammer für Oberfranken sowie Rödl & Partner gewinnen.
Themen:
- Unternehmerhaftung bei Werkverträgen
- Mindestlohngesetz
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit
- Schwarzarbeit
- Behördenkontrollen vor Ort
Gefördert über das „Enterprise Europe Network“, EU-Programm „Single Market Programme“ – Vertrag 101052685, Bavaria2Europe.
In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer für Oberfranken.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Günter Wagner
Bayern Handwerk International
0911 586856-13
g.wagner@bh-international.de
Gebühr: kostenfrei
Anmeldung: über das blaue Anmeldefeld unten
Wann: 18.02.2025 um 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Wo: Bildungszentrum Coburg der Handwerkskammer für Oberfranken (Konferenzraum neben der Kantine), Hinterer Floßanger 1, 96450 Coburg
Veranstalter: Bayern Handwerk International
Anfahrtsplan: