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Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?

Infoabend

Der Einsatz von Subunternehmen

Der Einsatz von Subunternehmern – auch aus dem EU-Ausland – kann Engpässe bei Bauprojekten und den eigenen Facharbeitermangel abfedern. Gleichzeitig sollte der Generalunternehmer die sog. Unternehmerhaftung im Blick haben und seinem EU-Nachunternehmer Hilfestellungen hinsichtlich der in Deutschland geltenden Meldepflichten geben, um möglichen Unterbrechung während der Projektabwicklung vorzubeugen.

Für diese Veranstaltung konnten wir ausgewiesene Fachleute verschiedener Einrichtungen und Partner wie der  Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Handwerkskammer für Oberfranken sowie Rödl & Partner gewinnen.



Themen:

  • Unternehmerhaftung bei Werkverträgen
  • Mindestlohngesetz
  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit
  • Schwarzarbeit
  • Behördenkontrollen vor Ort

Gefördert über das „Enterprise Europe Network“, EU-Programm „Single Market Programme“ – Vertrag 101052685, Bavaria2Europe.
In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer für Oberfranken.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Günter Wagner
Bayern Handwerk International
0911 586856-13
g.wagner@bh-international.de



Gebühr: kostenfrei

Anmeldung: über das blaue Anmeldefeld unten

Wann: 18.02.2025 um 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Wo: Bildungszentrum Coburg der Handwerkskammer für Oberfranken (Konferenzraum neben der Kantine), Hinterer Floßanger 1, 96450 Coburg

Veranstalter: Bayern Handwerk International

Anfahrtsplan: