Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Hinweise:

  • Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus (§ 15 BQFG).
  • Für das Verfahren wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Hinweis:

Bei Unklarheiten zur Referenzqualifikation unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Stelle halten!

1. Angaben zur Person

2. Angaben zum im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweis

Die Angabe über die Berufsausbildung und über den bisherigen beruflichen Werdegang sind durch entsprechende Unterlagen (Diplome, Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, usw.) lückenlos zu belegen (die Nachweise sind zusätzlich als beglaubigte und übersetzte Kopien in deutscher Sprache vorzulegen)

3. Angaben zu weiteren Befähigungsnachweisen

4. Begründung der Antragstellung

5. Angaben zu vorhergehenden Anträgen

6. Erklärung zur Erwerbsabsicht und Bestätigung des Antrags

7. Einwilligungserklärung zum Datenschutz

Für die Bearbeitung meines Antrages kann es notwendig sein, dass andere Handwerkskammern oder ausländische Behörden eingeschalten werden. Die Daten werden nur dann an andere Stellen oder ausländische Behörden weitergegeben, wenn dies für die Bearbeitung des Antrages erforderlich ist.

Ich bin damit einverstanden, dass die Daten aus meinem Anerkennungsantrag bei Bedarf an andere Handwerkskammern und ausländische Behörden weitergegeben werden dürfen. Ich weiß, dass diese Einwilligung freiwillig ist. Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Handwerkskammer für Oberfranken, Kerschensteinerstraße 7, 95448 Bayreuth schriftlich per Post, per E-Mail an info@hwk-oberfranken.de oder per Fax an 0921 910-309 widerrufen. Weitere Informationen zur Auskunft, Verarbeitung oder Löschung Ihrer Daten in diesem Zusammenhang finden Sie unter: https://www.hwk-oberfranken.de/dsgvo

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Elektronische Übermittlung

Im Falle der elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der Antragstellende erklärt ausdrücklich, mit der im Formular bezeichneten Person identisch zu sein, und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 des Strafgesetzbuches erfolgen kann.

* Pflichtfeld

(1) Wenn Sie einen Antrag aus dem Ausland stellen, können Sie freiwillig eine Kontaktperson im Inland (unter Ergänzende Angaben am Ende dieses Formulars) benennen. So können wir einfacher Kontakt aufnehmen.
(2) Bitte machen Sie zu jedem Befähigungsnachweis gesonderte Angaben.
(3) Bitte machen Sie zu jeder Beschäftigung gesonderte Angaben.
(4) Diese Erklärung soll Mehrfachanträge mit dem gleichen Inhalt und Sachverhalt bei verschiedenen zuständigen Stellen vermeiden. Sie müssen nur solche Anträge angeben, die nach Inkrafttreten des BQFG am 1. April 2012 gestellt wurden.
(5) Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.