Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Hinweise:

  • Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus (§ 15 BQFG).
  • Für das Verfahren wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

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Hinweis:

Bitte teilen Sie uns mit, mit welchem deutschen Ausbildungsberuf (Referenzqualifikation) wir Ihre ausländische Qualifikation vergleichen sollen.

Bei Unklarheiten zur Referenzqualifikation, informieren Sie sich bitte vorab über den passenden Beruf (hierzu haben wir Ihnen weiter oben eine Übersicht der deutschen Ausbildungsberufe verlinkt) oder halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Stelle.

1. Angaben zur Person

2. Angaben zum im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweis

Die Angaben über die Berufsausbildung und über den bisherigen beruflichen Werdegang sind durch entsprechende Unterlagen (Diplome, Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, usw.) lückenlos zu belegen. Die Nachweise sind zusätzlich als beglaubigte und übersetzte Kopien in deutscher Sprache vorzulegen.

Art der Ausbildung*

3. Angaben zu weiteren Befähigungsnachweisen

Art der sonstigen Berufsbildung

4. Begründung der Antragstellung

5. Angaben zu vorhergehenden Anträgen

Ich habe bereits einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) oder als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) gestellt:*

6. Erklärung zur Erwerbsabsicht und Bestätigung des Antrags

Bitte bestätigen (entfällt für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz und für Personen, mit Wohnort in der EU/EWR/Schweiz):

Wir weisen darauf hin, dass die Durchführung des Anerkennungsverfahrens gebührenpflichtig ist. Für das Verfahren können, je nach Prüfaufwand, Kosten in Höhe von 100 bis 600 Euro anfallen. Darüber hinaus können ggf. weitere Kosten für benötigte Übersetzungen oder für die Durchführung einer Qualifikationsanalyse anfallen. Diese Kosten sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen.

Bitte bestätigen:*

7. Einwilligungserklärung zum Datenschutz

Für die Bearbeitung meines Antrages ist es notwendig, dass meine Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Darüber hinaus kann es notwendig sein, dass andere Handwerkskammern sowie weitere Behörden in Deutschland oder im Ausland eingeschaltet werden. Die Daten werden nur dann an andere Stellen oder inländische/ausländische Behörden weitergegeben, wenn dies für die Bearbeitung des Antrages erforderlich ist.

Ich bin damit einverstanden, dass die Daten aus meinem Anerkennungsantrag zur Durchführung des Verfahrens gespeichert und bei Bedarf an andere Handwerkskammern sowie weitere Behörden in Deutschland oder im Ausland weitergegeben werden dürfen. Ich weiß, dass diese Einwilligung freiwillig ist. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Handwerkskammer für Oberfranken, Kerschensteinerstraße 7, 95448 Bayreuth schriftlich per Post, per E-Mail an info@hwk-oberfranken.de oder per Fax an 0921 910-309 widerrufen werden. Weitere Informationen zur Auskunft, Verarbeitung oder Löschung Ihrer Daten in diesem Zusammenhang finden Sie unter: https://www.hwk-oberfranken.de/dsgvo

Ich stimme der datenschutzrechtlichen Einwilligung zu*

Dateiupload

Bitte laden Sie hier alle benötigten Nachweise zu Ihrem Antrag hoch. Bitte achten Sie darauf, dass es sich bei allen Unterlagen um gut lesbare Scans im PDF-Format handelt (keine einfachen Handyfotos) und dass alle Dokumente vollständig und richtig sortiert hochgeladen werden.

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Elektronische Übermittlung

Im Falle der elektronischen Versendung Ihres Antrages ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der Antragstellende erklärt ausdrücklich, mit der im Formular bezeichneten Person identisch zu sein und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 des Strafgesetzbuches erfolgen kann.

(1) Wenn Sie einen Antrag aus dem Ausland stellen, können Sie freiwillig eine Kontaktperson im Inland (unter Ergänzende Angaben am Ende dieses Formulars) benennen. So können wir einfacher Kontakt aufnehmen.
(2) Bitte machen Sie zu jedem Befähigungsnachweis gesonderte Angaben.
(3) Bitte machen Sie zu jeder Beschäftigung gesonderte Angaben.
(4) Diese Erklärung soll Mehrfachanträge mit dem gleichen Inhalt und Sachverhalt bei verschiedenen zuständigen Stellen vermeiden. Sie müssen nur solche Anträge angeben, die nach Inkrafttreten des BQFG am 1. April 2012 gestellt wurden.
(5) Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.