Integration im HandwerkAusbildung Jugendlicher mit Flucht- oder Migrationshintergrund
Fachkräftesicherung durch Ausbildung
Die Ausbildung ausländischer Jugendlicher ist für Betriebe eine besondere Herausforderung, bietet aber auch eine große Chance, den eigenen Fachkräftebedarf zu decken. Hinsichtlich der Zielgruppen muss unterschieden werden zwischen Personen aus dem EU-Ausland, Personen aus Drittstaaten und Personen mit Fluchthintergrund. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den bestehenden Möglichkeiten, den rechtlichen Hintergründen und zu unserem Unterstützungsangebot.
Ausbildung von EU-Ausländern und Drittstaatsangehörigen
Die duale Ausbildung in Deutschland genießt im Ausland ein großes Ansehen. Sie haben die Möglichkeit Jugendliche aus dem EU-Ausland aber auch Drittstaatsangehörige auszubilden. Einen ersten Überblick zu den Voraussetzungen hierfür erhalten Sie über das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland → Make it in Germany
Sie haben bereits konkrete Pläne und wollen einem Jugendlichen aus dem Ausland einen Ausbildungsplatz in Deutschland anbieten? Nutzen Sie den Quick-Check und erhalten Sie den Wegweiser für die nächsten Schritte. Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie hierbei gerne.
Informationspflicht "Faire Integration"
Arbeitgeber sind verpflichtet dazu, Drittstaatsangehörige spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich auf die kostenfreie Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen "Faire Integration" hinzuweisen (§ 45c Aufenthaltsgesetz).
Dabei ist die für den Arbeitsplatz nächstgelegene Beratungsstelle zu benennen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt Informationsvorlagen zur Verfügung, die Betriebe nutzen oder in eigene Unterlagen integrieren können (z.B. als Anlage zum Arbeits- oder Ausbildungsvertrag).
Hier gelangen Sie zum Informationsmaterial des BMAS.
Ausbildung von Geflüchteten
Für die Ausbildung von Asylsuchenden und Geflüchteten sind einige rechtliche und formale Dinge zu beachten:
- Läuft aktuell noch ein Asylverfahren?
- Ist der Aufenthaltsstatus gesichert?
- Liegt eine Beschäftigungserlaubnis vor?
- Wie sind die Bleibeperspektiven?
- ...
Gerne helfen wir Ihnen bei der Klärung der Ausbildungsvoraussetzungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Kommen Sie hierzu einfach auf uns zu!
Sprachniveau
Das Beherrschen der deutschen Sprache ist entscheidend für eine erfolgreiche Ausbildung. Für eine Einreise nach Deutschland zur Aufnahme einer Ausbildung ist sogar der Nachweis eines bestimmten Sprachniveaus erforderlich. Wir empfehlen mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 (GER).
Willkommenskultur im Unternehmen
Damit die Ausbildung und Beschäftigung von Personen aus dem Ausland zum Erfolg werden, müssen Sie im Unternehmen über das Arbeitsumfeld hinaus ein freundliches und offenes Klima schaffen. Wie Sie zu einer gelingenden Integration und zur Schaffung einer betrieblichen Willkommenskultur beitragen können erfahren Sie HIER.
Willkommenslotse
Im Rahmen des Programms „Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund“ unterstützt der Willkommenslotse der Handwerkskammer für Oberfranken kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Integration von ausländischen Jugendlichen und Geflüchteten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Sie beabsichtigen einen Jugendlichen aus dem Ausland oder einen Geflüchteten auszubilden und benötigen hierbei Unterstützung? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Berater auf und vereinbaren Sie mit ihm einen kostenfreien Vermittlungsauftrag.
Wir unterstützen Sie
- bei der passgenauen Besetzung Ihres Ausbildungsplatzes
- bei der Planung und Durchführung der Ausbildung
- bei der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- bei den zusätzlichen verwaltungstechnischen Aufgaben
- bei der Klärung von Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen
- bei der Feststellung des individuellen zusätzlichen Qualifizierungsbedarfs für Ihren Azubi
- durch eine vermittelnde Beratung bei Konflikten und Problemen während der Ausbildung
Weitere Fachkräftepotentiale aus dem Ausland
Sie wollen eine bereits qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen? In der Regel ist hierzu die Anerkennung einer ausländischen Qualifikation erforderlich. Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnen sich künftig auch weitere Perspektiven für eine qualifizierte Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Einen Überblick zu den Neuerungen finden Sie HIER.