Hier erhalten Sie Informationen zum Coronavirus allgemein, zu Infektionsschutz und wirksamen Maßnahmen zur RisikosenkungMaßnahmen zum Gesundheitsschutz / Arbeitsschutz

Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen und der zumeist milderen Krankheitsverläufe die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 25. Mai 2022 auslaufen lassen.

Relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch immer möglich. Vor diesem Hintergrund sind Arbeitgeber entsprechend der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen und daraus abgeleitete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen.

Dazu werden unter dem nachfolgenden Link die wichtigsten Fragen beantwortet: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html



Welche Hygienemaßnahmen müssen Handwerksbetriebe einhalten?

Alle Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr dürfen öffnen. Details zu den aktuellen Auflagen finden Sie hier.



Vereinzelt haben die jeweiligen Berufsgenossenschaften Hygienemaßnahmen geregelt, die über die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen.



Praktische Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen

Als Orientierung zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen in Läden/Geschäften hat die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern eine Liste mit wichtigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zusammengestellt.



Checkliste zur Erstellung eines Hygienekonzepts

Das Gesundheitsministerium hat hierfür eine Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts herausgegeben.



Arbeitsschutzstandards für Friseure, Fußpflegebetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios

Nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat auch die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege) ihren SARS-CoV-2-Arbeitschutzstandard zurückgezogen (25. Mai 2022).

Dennoch haben Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung basierend auf der DGUV Vorschrift 1 sowie dem Arbeitsschutzgesetz weiterhin erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen.

In der Gefährdungsbeurteilung müssen eigenverantwortlich vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen festgelegt und fortgeschrieben werden.









Schutzmaßnahmen für Handwerkerinnen und Handwerker im Kundendienst

Vor dem Hintergrund, dass Handwerkerinnen und Handwerker auch während der derzeitigen Corona-Pandemie nicht einfach ins Homeoffice wechseln können und weiterhin in engem, persönlichen Kontakt zu Kollegen und Kunden stehen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Pressemitteilung  mit Maßnahmen und Vorgehensweisen beim Kundendienst veröffentlicht.

Weitergehende Empfehlungen, was Betriebe und Beschäftigte branchenspezifisch tun können, um sich vor dem Corona-Virus zu schützen, werden inzwischen von vielen Berufsgenossenschaften angeboten und können dort abgerufen werden:



Verdachtsfall im Unternehmen

 Unter dem nachfolgenden Link werden die wichtigsten Fragen zum Vorgehen bei einem Verdachstfall im Betrieb beantwortet: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html