
Ihr Weg zur Meisterprüfung: die Meisterschulen, der Ablauf, die Voraussetzungen, die Kosten und finanzielle UnterstützungDas große Ziel: Hier geht es zum Meisterbrief im Handwerk
Der Meisterbrief im Handwerk ist nach wie vor das sicherste Wertpapier, das ein junger Mensch in den Händen halten kann. Er ist der Nachweis für ausgezeichnete fachliche Qualität, für Integrität, er ist Grundlage für eine Karriere in Handwerk oder Industrie und der wichtigste Schritt hin zur Selbstständigkeit.
Handwerksmeister sind gesucht und werden immer wichtiger. Sie sind in der Lage einen Betrieb zu führen und dürfen Nachwuchs ausbilden. Sie sind damit ein wichtiger Pfeiler im weltweit geschätzten System der Dualen Bildung.
Meisterschulen mit Qualität
Die Handwerkskammer für Oberfranken hat 21 Meisterschulen der unterschiedlichsten Gewerke. Sie alle haben eines gemeinsam: Ausbildungsmeister und Dozenten sind bestens ausgebildet, qualifiziert und technologisch auf dem neuesten Stand. Die HWK für Oberfranken und das zuständige Referat Meisterschule/Meisterprüfung verfolgen dabei eine klare Linie: klein, aber fein, Klasse statt Masse. Meisterschüler bekommen an der HWK für Oberfranken immer das gewisse Stück Extra mehr mit auf ihren weiteren Weg.
Unsere Meisterschulen (Teile I und II):
Die Teile III und IV der Meisterprüfung
Die Teile III und IV sind Pflichtinhalte für jede Meisterprüfung. Die Handwerkskammer für Oberfranken bietet diese beiden Prüfungsteile aber als separate Fortbildungsprüfungen an. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie zusätzlich zur Meisterprüfung zwei weitere Abschlüsse erhalten. Hier geht es zu den Kursen:
-> Teil III - "Geprüfte/r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)".
Unser Mathematik-Vorbereitungskurs
In allen Meisterschulen benötigen Sie mathematisches Know-how, wobei sich Umfang und Komplexität in den verschiedenen Gewerken unterscheiden. Um Ihnen die Unsicherheit bezüglich Ihrer mathematischen Kenntnisse aus Schule und Ausbildung zu nehmen, bieten wir für alle angehenden Meisterschüler einen kostenfreien "Mathematik-Selbsttest" an. Der Test beinhaltet die Zahlenbereiche und -systeme, Algebra, Arithmetik, Bruchrechnung, Dreisatz, Prozentrechnung, Geometrie, Potenzen und Gleichungssysteme.
Das Testergebnis ist für Sie ein wertvoller Hinweis über den aktuellen Stand Ihrer mathematischen Kompetenzen. Dies gibt Ihnen die einmalige Chance, eventuelle Lücken rechtzeitig zu erkennen, zu schließen und ein Bestehen der Meisterprüfung besser abzusichern.
Für diesen Fall bieten wir einen "Mathematik-Vorbereitungskurs" an. Dieser hilft Ihnen zudem bei einem leichten Wiedereinstig ins Lernen.
Sprechen Sie uns einfach an und Sie erhalten Ihren kostenfreien Zugang zum "Mathematik-Selbsttest".
Ihr Weg zur Meisterprüfung
Die Meisterprüfung gliedert sich in vier verschiedene Prüfungsteile, die im Prinzip in beliebiger Reihenfolge absolviert werden können.
- Teil I (Fachpraxis): Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
- Teil II (Fachtheorie): Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
- Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Zulassung und Voraussetzungen
Viele Wege führen zum Ziel. Doch gibt es verschiedene Voraussetzungen, die angehende Meisterschüler erfüllen müssen, damit sie zur Meisterprüfung zugelassen werden - sich also auf dem Weg machen dürfen.
So heißt es im Regelwerk: Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung im entsprechenden Handwerk (oder eine vergleichbare Facharbeiterprüfung) bestanden hat. Bei einer fachfremden Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ist zudem eine mehrjährige Gesellentätigkeit im entsprechenden Handwerk nachzuweisen.
Sind Sie sich unsicher, ob Sie die Zulassungskriterien erfüllen? Haben Sie Fragen dazu? Dann wenden Sie sich an Andreas Bauer Leiter des Referats Meisterprüfung an der HWK für Oberfranken. Die Handwerkskammer kann in begründeten Ausnahmefällen von den Zulassungsvoraussetzungen befreien.
Kosten und Gebühren
Für jeden Teil der Meisterschule fallen unterschiedliche Kurs- und Prüfungsgebühren an. Sie finden diese Angaben bei den jeweiligen Meisterkursen. Änderungen zu den jeweils genannten Beträgen behalten wir uns vor.
Im Prüfungsteil I (Fachpraxis) müssen die Meisterschüler zusätzlich die Materialkosten für die Erstellung des Meisterprüfungsprojekts bzw. der Meisterprüfungsarbeit einplanen.
Folgende Kosten können bei der Meisterprüfung zusätzlich anfallen*:
- Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses/Meisterbriefs: 60,00 EUR
- Zulassung auf dem Ausnahmeweg: 30,00 EUR
- Überweisung an einen anderen Meisterprüfungsausschuss: 30,00 EUR
*Stand: 01.03.2023
Fördermöglichkeiten
Das Meister-BAföG oder Aufstiegs-BAföG
Die Qualifizierung zum Handwerksmeister wird inzwischen von Bund und Land intensiv gefördert. Durch das bundesweit geltende Meister-BAföG (offiziell Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) erhalten Meisterschüler die Möglichkeit, einen erheblichen Anteil der Kurs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss zu bekommen und den Rest mit einem günstigen Darlehen zu finanzieren. Die aktuell geltenden Konditionen finden Sie in diesem Flyer.
Um Ihnen eine Vorstellung von dem Umfang der Förderung zu geben, stellen wir Ihnen hier eine Beispielsrechnung über die Kurs- und Prüfungsgebühren vor:
Beispielrechnung:
Kurs- und Prüfungsgebühren | 12.000,00 € |
Zuschuss (50 %) | 6.000,00 € |
zunächst zinsloses Darlehen (50 %) | 6.000,00 € |
50 % Darlehenserlass bei Bestehen | 3.000,00 € |
ges. BAföG-Zuschuss bei Bestehen (75 %) | 9.000,00 € |
Meisterbonus bei Bestehen (siehe unten) | 3.000,00 € |
ges. Zuschuss bei Bestehen (100 %) | 12.000,00 € |
Eigenanteil | 0,00 € |
Der Meisterbonus in Bayern: eine Erfolgsprämie
Mit dem Meisterbonus unterstützt die Staatsregierung seit einigen Jahren erfolgreiche Absolventen einer Meisterschule. So zahlt der Freistaat Bayern allen frisch gebackenen Meisterinnen und Meistern, die in Bayern wohnen, eine Erfolgsprämie in Höhe von 3.000 Euro. Der Meisterbonus wird direkt über die Handwerkskammer zu zwei Terminen pro Jahr ausbezahlt.
Einen schnellen Überblick zum Meisterbonus erhalten Sie im Merkblatt: